Die Uelzener Haftpflichtversicherung für Hufschmiede und Tiertherapeuten sichert Schäden am Tier je nach gewählter Deckungsstufe ab – vom Pferd über Hund und Katze bis zum Kleintier. Mitversichert sind unter anderem Tierhüterhaftung, Apparatebenutzung, mobile Tätigkeiten, Hilfspersonen sowie Schäden im Ausland.
Mitversichert ist/sind:
Schäden am Tier gemäß Tarifierung:
Beim Hufschmied, Hufpfleger und Pferdetherapeuten:
- (1) Schäden am Pferd bis 25.000 € je Schadenereignis
- (2) Schäden am Pferd bis 40.000 € je Schadenereignis
- (3) Schäden am Pferd bis 65.000 € je Schadenereignis
Beim Tiertherapeuten:
- (1) Schäden am Pferd bis 25.000 €, am Hund bis 3.000 €, an der Katze bis 1.500 € und am Kleintier bis 500 € je Schadenereignis
- (2) Schäden am Pferd bis 40.000 €, am Hund bis 5.000 €, an der Katze bis 2.500 € und am Kleintier bis 700 € je Schadenereignis
- (3) Schäden am Pferd bis 65.000 €, am Hund bis 7.500 €, an der Katze bis 3.500 € und am Kleintier bis 1.200 € je Schadenereignis
Beim Haustiertherapeuten:
- (1) Schäden am Hund bis 3.000 €, an der Katze bis 1.500 € und am Kleintier bis 500 € je Schadenereignis
- (2) Schäden am Hund bis 5.000 €, an der Katze bis 2.500 € und am Kleintier bis 700 € je Schadenereignis
- (3) Schäden am Hund bis 7.500 €, an der Katze bis 3.500 € und am Kleintier bis 1.200 € je Schadenereignis
Weitere mitversicherte Leistungen:
- Tierhüterhaftung während der Ausübung der Tätigkeit
- Behandlung von Turniertieren
- Apparatebenutzung
- mobile Tätigkeiten
- Durchführung von Heilmaßnahmen, sofern diese zum Berufsbild gehören. Ausgeschlossen bleiben Ansprüche aus Heilbehandlungen, die ausschließlich Tierärzten vorbehalten sind.
- Mitversichert sind bis zu 4 Hilfspersonen.
- Mitversichert sind Schäden an in Obhut genommenen Tieren gemäß Ziffer 1. und 2.1 während Ausübung der beruflichen Tätigkeit (auch Fütterungsschäden und Schäden an Zaum- und Sattelzeug) durch den Versicherungsnehmer und sein Betriebspersonal.
- der Verlust fremder Schlüssel
Die Höchstersatzleistung des Versicherers beträgt 70.000,00 € je Schadenereignis.
Auslandsschäden:
Abweichend gilt auch die gesetzliche Haftpflicht aus im Ausland vorkommenden Schadenereignissen bei Aufenthalt bis zu einem Jahr. Ausgeschlossen bleiben Versicherungsfälle, die in den USA/US-Territorien und in Kanada geltend gemacht werden, sowie Entschädigungen mit Strafcharakter, insbesondere punitive und exemplary damages.
Die Leistung des Versicherungsnehmers und des Versicherers erfolgt ausschließlich in Euro. Die Verpflichtung des Versicherers gilt mit dem Zeitpunkt als erfüllt, an dem der Gegenwert (laut Umrechnungstabelle) an eine Außenhandelsbank abgeführt ist.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz deckt Schäden ab, die bei der beruflichen Tätigkeit am behandelten Tier entstehen können – je nach Beruf und gewählter Deckungsstufe für Pferd, Hund, Katze oder Kleintier. Neben der eigentlichen Behandlung sind auch Bereiche wie Tierhüterhaftung, Apparatebenutzung, mobile Tätigkeiten sowie Mitarbeitende und in Obhut genommene Tiere eingeschlossen. Die konkrete Höhe der Absicherung richtet sich nach der jeweils gewählten Stufe.
Häufige Fragen
Welche Berufsgruppen sind in diesem Tarif abgesichert?
Mitversichert sind der Hufschmied, Hufpfleger und Pferdetherapeut, der Tiertherapeut sowie der Haustiertherapeut – jeweils mit eigenen Deckungssummen je nach Tierart und gewählter Stufe.
Wie hoch ist die Höchstersatzleistung des Versicherers?
Die Höchstersatzleistung des Versicherers beträgt 70.000,00 € je Schadenereignis.
Sind Hilfspersonen mitversichert?
Ja, mitversichert sind bis zu 4 Hilfspersonen.
Gilt der Versicherungsschutz auch im Ausland?
Abweichend gilt auch die gesetzliche Haftpflicht aus im Ausland vorkommenden Schadenereignissen bei Aufenthalt bis zu einem Jahr. Ausgeschlossen bleiben Versicherungsfälle, die in den USA/US-Territorien und in Kanada geltend gemacht werden, sowie Entschädigungen mit Strafcharakter, insbesondere punitive und exemplary damages.
Sind Heilmaßnahmen mitversichert?
Mitversichert ist die Durchführung von Heilmaßnahmen, sofern diese zum Berufsbild gehören. Ausgeschlossen bleiben Ansprüche aus Heilbehandlungen, die ausschließlich Tierärzten vorbehalten sind.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025