Bei der Uelzener Reiter-Unfallversicherung beginnt der Versicherungsschutz zum Zeitpunkt laut Versicherungsschein – vorausgesetzt, der erste Beitrag wird rechtzeitig gezahlt. Erfahren Sie, wie sich der Vertrag verlängert, wann Sie kündigen können und wie das Versicherungsjahr berechnet wird.
Beginn des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass Sie den ersten oder den einmaligen Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen.
Dauer und Ende des Vertrags
Vertragsdauer:
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
Stillschweigende Verlängerung:
- Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht einer Kündigung bedarf.
- Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren können Sie den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen.
- Ihre Kündigung muss uns spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen.
Kündigung nach Versicherungsfall:
Sie oder wir können den Vertrag kündigen, wenn wir eine Leistung erbracht haben oder wenn Sie gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben haben. Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens einen Monat nach Leistung oder Beendigung des Rechtsstreits zugegangen sein.
Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung wirksam, sobald sie uns zugeht. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird; spätestens jedoch am Ende des Versicherungsjahres. Unsere Kündigung wird einen Monat, nachdem Sie sie erhalten haben, wirksam.
Versicherungsjahr:
Das Versicherungsjahr dauert zwölf Monate.
Ausnahme: Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
Beispiel: Bei einer Vertragsdauer von 15 Monaten beträgt das erste Versicherungsjahr 3 Monate, das folgende Versicherungsjahr 12 Monate.
Der Versicherungsbeitrag
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz startet zum Datum, das in Ihrem Versicherungsschein steht – wichtig ist dabei die pünktliche Zahlung des ersten Beitrags. Läuft der Vertrag ohne Kündigung weiter, verlängert er sich automatisch. Sowohl Sie als auch der Versicherer haben nach einem Leistungsfall ein Sonderkündigungsrecht. Wie lange ein Versicherungsjahr zählt, richtet sich nach der vereinbarten Vertragsdauer.
Häufige Fragen
Wann beginnt mein Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten oder den einmaligen Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen.
Verlängert sich der Vertrag automatisch?
Ja. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht einer Kündigung bedarf.
Bis wann muss meine Kündigung eingehen?
Ihre Kündigung muss uns spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen. Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren können Sie schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen.
Kann ich nach einem Versicherungsfall kündigen?
Ja. Sie oder wir können den Vertrag kündigen, wenn wir eine Leistung erbracht haben oder wenn Sie Klage auf eine Leistung erhoben haben. Die Kündigung muss spätestens einen Monat nach Leistung oder Beendigung des Rechtsstreits zugegangen sein.
Wie lange dauert ein Versicherungsjahr?
Das Versicherungsjahr dauert zwölf Monate. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Bei einer Vertragsdauer von 15 Monaten beträgt das erste Versicherungsjahr 3 Monate, das folgende 12 Monate.