Bei der Reiter-Unfallversicherung der Uelzener regelt die Fremdversicherung, dass die Rechte aus dem Vertrag Ihnen als Versicherungsnehmer oder der versicherten Person zustehen – auch dann, wenn eine andere Person versichert ist. Erfahren Sie, wie Leistungen ausgezahlt werden, wer für die Obliegenheiten verantwortlich ist und wie Rechtsnachfolger einbezogen werden.
Fremdversicherung
Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag steht Ihnen als Versicherungsnehmer oder der versicherten Person zu. Das gilt auch, wenn die Versicherung gegen Unfälle abgeschlossen ist, die einem anderen zustoßen (Fremdversicherung).
Wir zahlen Leistungen aus dem Versicherungsvertrag an Sie oder die versicherte Person aus, wenn der Unfall nicht Ihnen, sondern einer anderen versicherten Person zugestoßen ist. Sie sind neben der versicherten Person für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
Rechtsnachfolger
Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auf Ihren Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller entsprechend anzuwenden.
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Was bedeutet das konkret?
Sie und die versicherte Person können die Rechte aus dem Vertrag geltend machen. Ist eine andere Person versichert, gehen die Leistungen an Sie oder an diese Person. Die Pflichten aus dem Vertrag treffen sowohl Sie als auch die versicherte Person. Auch für Rechtsnachfolger und weitere Anspruchsteller gelten dieselben Regeln wie für Sie.
Häufige Fragen
Wer kann die Rechte aus dem Vertrag ausüben?
Die Ausübung der Rechte aus dem Vertrag steht Ihnen als Versicherungsnehmer oder der versicherten Person zu. Das gilt auch bei einer Fremdversicherung, also wenn die Versicherung gegen Unfälle abgeschlossen ist, die einem anderen zustoßen.
An wen wird die Leistung ausgezahlt, wenn eine andere versicherte Person verunfallt?
Wir zahlen Leistungen aus dem Versicherungsvertrag an Sie oder die versicherte Person aus, wenn der Unfall nicht Ihnen, sondern einer anderen versicherten Person zugestoßen ist.
Wer ist für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich?
Sie sind neben der versicherten Person für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
Gelten die Bestimmungen auch für Rechtsnachfolger?
Ja. Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auf Ihren Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller entsprechend anzuwenden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025