Die Haftpflichtversicherung der Uelzener definiert das versicherte Risiko und schützt die gesetzliche Haftpflicht aus den im Versicherungsschein genannten Risiken, deren Erhöhungen und Erweiterungen sowie neu entstehenden Risiken im Rahmen der Vorsorgeversicherung. Auch gesetzliche Änderungen können den Umfang beeinflussen.
Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht:
- aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken des Versicherungsnehmers,
- aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen,
- aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen (Vorsorgeversicherung) und die in Ziff. 4 näher geregelt sind.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen von Ziff. 21 kündigen.
Was bedeutet das konkret?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht für die Risiken, die in Ihrem Versicherungsschein und dessen Nachträgen aufgeführt sind. Wächst ein solches Risiko oder erweitert es sich, ist auch das mit abgedeckt. Ebenso greift der Schutz für Risiken, die erst nach Vertragsabschluss neu entstehen (Vorsorgeversicherung). Bestimmte fahrzeugbezogene und vorsorgepflichtige Risiken sind hiervon jedoch ausgenommen. Auch wenn sich Gesetze ändern und dadurch das Risiko steigt, bleibt der Schutz grundsätzlich bestehen.
Häufige Fragen
Welche Risiken sind in der Haftpflichtversicherung versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken des Versicherungsnehmers sowie aus deren Erhöhungen oder Erweiterungen.
Sind auch neu entstehende Risiken abgedeckt?
Ja. Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen, sind im Rahmen der Vorsorgeversicherung mitversichert und in Ziff. 4 näher geregelt.
Welche Risiken sind bei Erhöhungen oder Erweiterungen ausgenommen?
Ausgenommen sind Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen.
Was gilt bei Änderungen von Rechtsvorschriften?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen von Ziff. 21 kündigen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025