In der Haftpflichtversicherung der Uelzener für Hufschmiede und Tiertherapeuten sind bestimmte Haftpflichtansprüche vom Versicherungsschutz ausgenommen – etwa Schäden im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen, Ansprüche als Tierhalter sowie Arbeitsunfälle im eigenen Betrieb.
Nicht versichert ist die Haftpflicht:
- aus Schäden, die im Zusammenhang stehen mit dem Besitz oder Führen von Kraftfahrzeugen jeder Art;
- des Versicherungsnehmers als Tierhalter;
- aus Arbeitsunfällen nach folgender Besonderer Bedingung:
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle im Betrieb des Versicherungsnehmers gemäß Sozialgesetzbuch VII handelt.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz greift nicht in allen Situationen. Ausgenommen bleiben unter anderem Schäden rund um Kraftfahrzeuge, Ansprüche, die sich auf die Rolle als Tierhalter beziehen, sowie Personenschäden, die als Arbeitsunfälle im eigenen Betrieb gelten. Diese Übersicht ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Sind Schäden mit Kraftfahrzeugen mitversichert?
Nein. Schäden, die im Zusammenhang mit dem Besitz oder Führen von Kraftfahrzeugen jeder Art stehen, sind nicht versichert.
Ist die Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Tierhalter abgedeckt?
Nein. Die Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Tierhalter ist vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Wie werden Arbeitsunfälle behandelt?
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle im Betrieb des Versicherungsnehmers gemäß Sozialgesetzbuch VII handelt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025