Wer in der Unfallversicherung der Uelzener eine Obliegenheit verletzt, riskiert weitreichende Folgen: von der Kürzung der Leistung bis zum vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes. Entscheidend sind Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und der Nachweis fehlender Ursächlichkeit.
Wird eine Obliegenheit nach Ziffer 7 vorsätzlich verletzt, verlieren Sie Ihren Versicherungsschutz.
Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Beides gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolgen hingewiesen haben.
Wann der Versicherungsschutz bestehen bleibt:
- Wenn Sie nachweisen, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt haben.
- Wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt haben.
Diese Bestimmungen gelten unabhängig davon, ob wir ein uns zustehendes Kündigungsrecht wegen der Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht ausüben.
Was bedeutet das konkret?
Obliegenheiten sind Verhaltenspflichten im Versicherungsvertrag. Wer sie absichtlich missachtet, kann seinen Schutz ganz verlieren; bei grober Fahrlässigkeit kann die Leistung anteilig gekürzt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass zuvor in Textform auf diese Folgen hingewiesen wurde. Können Sie belegen, dass Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben oder dass der Verstoß keinen Einfluss auf den Schadenfall und die Leistung hatte, bleibt der Schutz erhalten – außer bei Arglist.
Häufige Fragen
Was passiert bei vorsätzlicher Verletzung einer Obliegenheit?
Bei vorsätzlicher Verletzung einer Obliegenheit nach Ziffer 7 verlieren Sie Ihren Versicherungsschutz.
Was gilt bei grob fahrlässiger Verletzung?
Bei grob fahrlässiger Verletzung ist der Versicherer berechtigt, die Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Unter welcher Voraussetzung greifen diese Rechtsfolgen überhaupt?
Verlust und Kürzung gelten nur, wenn der Versicherer Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolgen hingewiesen hat.
Wie kann der Versicherungsschutz trotz Verletzung erhalten bleiben?
Der Schutz bleibt bestehen, wenn Sie nachweisen, dass Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben, oder dass die Verletzung weder für Eintritt und Feststellung des Versicherungsfalls noch für Feststellung oder Umfang der Leistung ursächlich war. Bei arglistiger Verletzung gilt dies nicht.
Hängen diese Folgen mit einem Kündigungsrecht zusammen?
Nein. Die Bestimmungen gelten unabhängig davon, ob der Versicherer ein Kündigungsrecht wegen der Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht ausübt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025