Bei der Unfallversicherung der Uelzener richtet sich die gerichtliche Zuständigkeit für Klagen aus dem Versicherungsvertrag nach dem Sitz des Versicherers oder Ihrem Wohnsitz. Zusätzlich erfahren Sie, an welche Stellen Sie sich mit Beschwerden wenden können.
Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns:
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz oder dem unserer für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Örtlich zuständig ist auch das Gericht, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie:
Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie müssen bei dem Gericht erhoben werden, das für Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, den Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig ist.
Bei Beschwerden können Sie sich wenden an:
- den Vorstand der Uelzener Allgemeinen Versicherungs-Gesellschaft a. G., Veerßer Str. 65 / 67, 29525 Uelzen
- die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 13 08, 53003 Bonn
- den Versicherungsombudsmann, Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Diese Regelung erklärt, welches Gericht bei rechtlichen Auseinandersetzungen rund um Ihren Vertrag zuständig ist – je nachdem, ob Sie klagen oder verklagt werden. Wenn Sie klagen, kommt neben dem Gericht am Sitz des Versicherers auch das Gericht an Ihrem Wohnsitz in Betracht. Klagt der Versicherer gegen Sie, ist das Gericht an Ihrem Wohnsitz zuständig. Zusätzlich sehen Sie, an welche Stellen Sie sich mit einer Beschwerde wenden können.
Häufige Fragen
Wo kann ich als Versicherungsnehmer gegen die Uelzener klagen?
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz des Versicherers oder dem der zuständigen Niederlassung. Örtlich zuständig ist auch das Gericht, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Bei welchem Gericht muss eine Klage gegen mich erhoben werden?
Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie müssen bei dem Gericht erhoben werden, das für Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, den Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig ist.
An wen kann ich mich mit einer Beschwerde wenden?
Sie können sich an den Vorstand der Uelzener Allgemeinen Versicherungs-Gesellschaft a. G. (Veerßer Str. 65 / 67, 29525 Uelzen), an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Postfach 13 08, 53003 Bonn) oder an den Versicherungsombudsmann (Postfach 08 06 32, 10006 Berlin) wenden.
Wo hat die Uelzener ihren Sitz?
Die Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a. G. ist unter der Anschrift Veerßer Str. 65 / 67, 29525 Uelzen erreichbar.