Erhöht sich in der Haftpflichtversicherung der Uelzener der Beitrag durch eine Beitragsangleichung, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert, steht dem Versicherungsnehmer ein Kündigungsrecht zu. Wann die Kündigung möglich ist, welche Fristen gelten und warum eine höhere Versicherungsteuer nicht dazuzählt, erfahren Sie hier.
Kündigungsrecht bei Beitragserhöhung:
Erhöht sich der Beitrag aufgrund der Beitragsangleichung gemäß Ziff. 15.3, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert, kann der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag kündigen:
- innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers,
- mit sofortiger Wirkung,
- frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, in dem die Beitragserhöhung wirksam werden sollte.
Pflichten des Versicherers:
- Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinzuweisen.
- Die Mitteilung muss dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen.
Eine Erhöhung der Versicherungsteuer begründet kein Kündigungsrecht.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihr Beitrag durch eine Beitragsangleichung steigt und Ihr Versicherungsschutz gleich bleibt, dürfen Sie den Vertrag kündigen. Dafür haben Sie nach Erhalt der Mitteilung einen Monat Zeit. Der Versicherer muss Sie über dieses Recht informieren und die Mitteilung rechtzeitig zusenden. Steigt lediglich die Versicherungsteuer, gilt dieses Kündigungsrecht nicht.
Häufige Fragen
Wann kann ich nach einer Beitragsangleichung kündigen?
Sie können innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers mit sofortiger Wirkung kündigen, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, in dem die Beitragserhöhung wirksam werden sollte.
Muss der Versicherer mich über das Kündigungsrecht informieren?
Ja. Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinzuweisen. Die Mitteilung muss spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen.
Gilt das Kündigungsrecht auch bei höherer Versicherungsteuer?
Nein. Eine Erhöhung der Versicherungsteuer begründet kein Kündigungsrecht.
Gilt das Kündigungsrecht auch, wenn sich der Versicherungsschutz ändert?
Das Kündigungsrecht gilt bei einer Beitragserhöhung aufgrund der Beitragsangleichung gemäß Ziff. 15.3, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025