Die Uelzener Unfallversicherung greift bei Unfällen, die der versicherten Person während der Vertragslaufzeit weltweit zustoßen – von plötzlich einwirkenden Ereignissen bis hin zu Verletzungen durch erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule.
In der Unfallversicherung der Uelzener gilt für „Was ist versichert?“:
- Wir bieten Versicherungsschutz bei Unfällen, die der versicherten Person während der Wirksamkeit des Vertrags zustoßen.
- Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle in der ganzen Welt.
Wann liegt ein Unfall vor?
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule:
- ein Gelenk verrenkt wird oder
- Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.
Auf die Regelungen über die Einschränkungen der Leistung (Ziffer 3) sowie die Ausschlüsse (Ziffer 5) weisen wir hin. Sie gelten für alle Leistungsarten.
Was bedeutet das konkret?
Versichert sind Unfälle, die einer versicherten Person während der Vertragslaufzeit passieren – und das weltweit. Ein Unfall ist dabei ein plötzlich von außen einwirkendes Ereignis, das unfreiwillig zu einer Gesundheitsschädigung führt. Auch bestimmte Verletzungen durch erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule zählen dazu. Zu beachten sind zusätzlich die Regelungen über Leistungseinschränkungen und Ausschlüsse.
Häufige Fragen
Wo besteht der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle in der ganzen Welt.
Was gilt als Unfall?
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Sind Verletzungen durch Kraftanstrengung mitversichert?
Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.
Wann besteht Versicherungsschutz zeitlich?
Versicherungsschutz besteht bei Unfällen, die der versicherten Person während der Wirksamkeit des Vertrags zustoßen.
Gibt es Einschränkungen zu beachten?
Ja. Es wird auf die Regelungen über die Einschränkungen der Leistung (Ziffer 3) sowie die Ausschlüsse (Ziffer 5) hingewiesen. Sie gelten für alle Leistungsarten.