Bei der Uelzener Unfallversicherung gilt der Kinder-Tarif bis zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das versicherte Kind das 18. Lebensjahr vollendet. Danach greift der Erwachsenen-Tarif – mit einem Wahlrecht zwischen gleichbleibendem Beitrag und reduzierten Summen oder unveränderten Summen bei höherem Beitrag.
Umstellung des Kinder-Tarifs:
Bis zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das nach dem Kinder-Tarif versicherte Kind das 18. Lebensjahr vollendet, besteht Versicherungsschutz zu den vereinbarten Versicherungssummen. Danach gilt der zu diesem Zeitpunkt gültige Tarif für Erwachsene.
Sie haben jedoch folgendes Wahlrecht:
- Sie zahlen den bisherigen Beitrag, und wir reduzieren die Versicherungssummen entsprechend.
- Sie behalten die bisherigen Versicherungssummen, und wir berechnen einen entsprechend höheren Beitrag.
Über Ihr Wahlrecht werden wir Sie rechtzeitig informieren. Teilen Sie uns das Ergebnis Ihrer Wahl nicht bis spätestens zwei Monate nach Beginn des neuen Versicherungsjahres mit, setzt sich der Vertrag entsprechend der ersten Wahlmöglichkeit fort.
Der Leistungsfall
Was bedeutet das konkret?
Ein Kind ist zunächst zu den vereinbarten Summen im günstigeren Kinder-Tarif abgesichert. Mit dem Erwachsenwerden endet dieser Tarif, und der Vertrag wird auf den Erwachsenen-Tarif umgestellt. Sie entscheiden dabei selbst, ob Ihnen ein gleichbleibender Beitrag oder gleichbleibende Versicherungssummen wichtiger sind. Reagieren Sie nicht innerhalb der Frist, wird automatisch die erste Variante gewählt.
Häufige Fragen
Wie lange gilt der Kinder-Tarif?
Der Kinder-Tarif gilt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das versicherte Kind das 18. Lebensjahr vollendet. Danach gilt der zu diesem Zeitpunkt gültige Tarif für Erwachsene.
Welche Wahlmöglichkeiten habe ich nach der Umstellung?
Sie können den bisherigen Beitrag zahlen, wobei die Versicherungssummen entsprechend reduziert werden. Alternativ behalten Sie die bisherigen Versicherungssummen, wofür ein entsprechend höherer Beitrag berechnet wird.
Bis wann muss ich meine Wahl mitteilen?
Ihre Wahl müssen Sie bis spätestens zwei Monate nach Beginn des neuen Versicherungsjahres mitteilen.
Was passiert, wenn ich keine Wahl treffe?
Teilen Sie das Ergebnis Ihrer Wahl nicht rechtzeitig mit, setzt sich der Vertrag entsprechend der ersten Wahlmöglichkeit fort: Sie zahlen den bisherigen Beitrag, und die Versicherungssummen werden entsprechend reduziert.
Werde ich über die Umstellung informiert?
Ja, über Ihr Wahlrecht werden Sie rechtzeitig informiert.