Für die Pferdelebensversicherung der Uelzener gilt deutsches Recht, und Ansprüche gegen den Versicherer lassen sich wahlweise vor dem Gericht am eigenen Wohnort beziehungsweise gewöhnlichen Aufenthaltsort oder vor dem Gericht am Sitz des Versicherers geltend machen.
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
Ansprüche gegen uns als Versicherer können Sie geltend machen:
- vor dem Gericht an Ihrem Wohnort bzw. gewöhnlichen Aufenthaltsort
- vor dem Gericht, in dessen Bezirk unser Sitz liegt
Was bedeutet das konkret?
Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung. Wenn der Versicherungsnehmer Ansprüche gegen den Versicherer durchsetzen möchte, kann er zwischen zwei Gerichten wählen: dem Gericht an seinem Wohnort oder gewöhnlichen Aufenthaltsort und dem Gericht am Sitz des Versicherers.
Häufige Fragen
Welches Recht gilt für diesen Versicherungsvertrag?
Für den Vertrag gilt deutsches Recht.
Bei welchem Gericht kann ich Ansprüche gegen den Versicherer geltend machen?
Sie können Ansprüche vor dem Gericht an Ihrem Wohnort bzw. gewöhnlichen Aufenthaltsort oder vor dem Gericht am Sitz des Versicherers geltend machen.
Habe ich bei der Wahl des Gerichts eine Auswahlmöglichkeit?
Ja, Sie haben die Wahl zwischen dem Gericht an Ihrem Wohnort bzw. gewöhnlichen Aufenthaltsort und dem Gericht, in dessen Bezirk der Sitz des Versicherers liegt.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdelebensversicherung Basis 2025