Wer bei der Uelzener eine Pferdelebensversicherung beantragt, muss bis zur Abgabe der Angebotsanfrage alle bekannten gefahrerheblichen Umstände wahrheitsgemäß und vollständig angeben, sofern in Textform danach gefragt wurde. Gefahrerheblich sind dabei jene Umstände, die für die Entscheidung des Versicherers über den Vertragsschluss von Bedeutung sind – auch spätere Rückfragen vor dem Angebot sind wahrheitsgemäß zu beantworten.
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Angebotsanfrage verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat.
Gefahrerheblich sind die Umstände, die für die Entscheidung des Versicherers erheblich sind, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen.
Stellt der Versicherer im Anschluss und vor Abgabe eines Angebots weitere Fragen, müssen Sie diese ebenfalls wahrheitsgemäß beantworten.
Was bedeutet das konkret?
Bevor Sie Ihre Angebotsanfrage abgeben, müssen Sie alle Umstände, die für den Vertragsschluss wichtig sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, wahrheitsgemäß und vollständig angeben. Als gefahrerheblich gelten dabei die Umstände, die für die Entscheidung des Versicherers über den Vertrag oder dessen Inhalt eine Rolle spielen. Stellt der Versicherer danach noch weitere Fragen, bevor er ein Angebot macht, sind auch diese wahrheitsgemäß zu beantworten.
Häufige Fragen
Welche Informationen muss ich vor der Angebotsanfrage mitteilen?
Sie müssen alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände wahrheitsgemäß und vollständig anzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat.
Was gilt als gefahrerheblicher Umstand?
Gefahrerheblich sind die Umstände, die für die Entscheidung des Versicherers erheblich sind, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen.
Muss ich auch spätere Rückfragen beantworten?
Ja. Stellt der Versicherer im Anschluss und vor Abgabe eines Angebots weitere Fragen, müssen Sie auch diese wahrheitsgemäß beantworten.
Bis wann besteht die Pflicht zur Anzeige der Umstände?
Die Pflicht besteht bis zur Abgabe Ihrer Angebotsanfrage; zusätzlich müssen weitere Fragen vor Abgabe eines Angebots wahrheitsgemäß beantwortet werden.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdelebensversicherung Basis 2025