Wenn die Uelzener in ihrer Pferdelebensversicherung wegen einer Anzeigepflichtverletzung vom Vertrag zurücktreten, kündigen oder ihn ändern möchte, muss sie das innerhalb eines Monats ab Kenntnis der Verletzung tun. Zugleich gelten Fristen von fünf oder zehn Jahren nach Vertragsschluss, und die Rechte entfallen unter bestimmten Voraussetzungen ganz.
Der Versicherer darf seine Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats geltend machen. Diese Frist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht Kenntnis erlangt, auf die er das jeweilige Recht stützt.
Dabei informiert der Versicherer den Versicherungsnehmer über die Umstände, auf die er seine Erklärung stützt. Innerhalb der Monatsfrist darf der Versicherer auch nachträglich weitere Umstände zur Begründung seiner Erklärung angeben, sobald er von diesen Kenntnis erlangt.
- Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung enden fünf Jahre nach Abschluss des Vertrages bzw. einer Vertragsänderung. Hat der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt, beträgt die Frist zehn Jahre. Ist der Leistungsfall vor Ablauf dieser Fristen eingetreten, kann der Versicherer die Rechte auch noch nach Ablauf der Fristen geltend machen.
- Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsanpassung sind ausgeschlossen, wenn der Versicherer den nicht angezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannte.
- Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung entfallen, wenn der Versicherer den Versicherungsnehmer nicht durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen hat.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer hat nach dem Bekanntwerden einer Anzeigepflichtverletzung nur einen Monat Zeit, um Rücktritt, Kündigung oder eine Vertragsänderung zu erklären. Zusätzlich sind diese Rechte zeitlich begrenzt: In der Regel enden sie fünf Jahre nach Vertragsschluss, bei vorsätzlicher oder arglistiger Verletzung erst nach zehn Jahren. Kannte der Versicherer den betreffenden Umstand bereits oder hat er den Versicherungsnehmer nicht in Textform auf die Folgen hingewiesen, entfallen die Rechte.
Häufige Fragen
Wie lange hat der Versicherer Zeit, um Rücktritt oder Kündigung zu erklären?
Er darf diese Rechte nur innerhalb eines Monats geltend machen. Die Frist beginnt, sobald er von der Verletzung der Anzeigepflicht Kenntnis erlangt, auf die er sein Recht stützt.
Wann enden die Rechte des Versicherers auf Rücktritt, Kündigung oder Vertragsänderung endgültig?
Sie enden fünf Jahre nach Abschluss des Vertrages oder einer Vertragsänderung. Bei vorsätzlicher oder arglistiger Verletzung der Anzeigepflicht beträgt die Frist zehn Jahre. Ist der Leistungsfall vor Ablauf dieser Fristen eingetreten, kann der Versicherer die Rechte auch danach noch geltend machen.
Wann sind diese Rechte des Versicherers ausgeschlossen?
Sie sind ausgeschlossen, wenn der Versicherer den nicht angezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige bereits kannte. Außerdem entfallen sie, wenn er nicht durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen hat.
Darf der Versicherer nachträglich weitere Gründe für seine Erklärung nennen?
Ja, innerhalb der Monatsfrist darf er auch nachträglich weitere Umstände zur Begründung seiner Erklärung angeben, sobald er von diesen Kenntnis erlangt.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdelebensversicherung Basis 2025