Bei der Pferdelebensversicherung der Uelzener beginnt der Vertrag zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt – vorausgesetzt, der Erst- oder Einmalbeitrag wird rechtzeitig bezahlt. Zahlt der Versicherungsnehmer verspätet oder scheitert die vereinbarte Abbuchung, verschieben sich sowohl Vertragsbeginn als auch Wartezeit auf den Moment, in dem die Zahlung veranlasst ist.
Der Vertrag beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass der Erst- oder Einmalbeitrag rechtzeitig bezahlt wird.
Zahlen Sie nicht rechtzeitig oder kann die vereinbarte Abbuchung des Beitrags nicht durchgeführt werden, beginnen der Vertrag und damit die Wartezeit erst, nachdem die Zahlung veranlasst ist.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz startet grundsätzlich zu dem Termin, der im Versicherungsschein steht. Damit dieser Beginn gilt, muss der erste oder der einmalige Beitrag pünktlich bezahlt werden. Kommt die Zahlung zu spät oder klappt die vereinbarte Abbuchung nicht, verschieben sich der Vertragsbeginn und die Wartezeit auf den Zeitpunkt, an dem die Zahlung tatsächlich veranlasst wurde.
Häufige Fragen
Ab wann gilt der Versicherungsschutz bei der Pferdelebensversicherung?
Der Vertrag beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, sofern der Erst- oder Einmalbeitrag rechtzeitig bezahlt wird.
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag zu spät zahle?
Zahlen Sie nicht rechtzeitig oder kann die vereinbarte Abbuchung nicht durchgeführt werden, beginnen Vertrag und Wartezeit erst, nachdem die Zahlung veranlasst ist.
Verschiebt sich auch die Wartezeit bei verspäteter Zahlung?
Ja, bei nicht rechtzeitiger Zahlung oder gescheiterter Abbuchung beginnt neben dem Vertrag auch die Wartezeit erst, wenn die Zahlung veranlasst ist.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdelebensversicherung Basis 2025