Bei Uelzener gilt: ist eine Wartezeit vereinbart, greift der Versicherungsschutz erst nach deren Ablauf, gerechnet ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Wer wissen möchte, ab wann die Absicherung wirkt und warum Erkrankungen oder Operationen innerhalb der Wartezeit dauerhaft ausgeschlossen bleiben, findet hier die klaren Regeln zu Beginn und Verschiebung der Wartezeit.
Ist eine Wartezeit vereinbart, besteht der Versicherungsschutz frühestens nach Ablauf dieser Wartezeit.
Die Wartezeit zählt ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Ändert sich der Versicherungsbeginn – zum Beispiel, weil Sie den Erstbeitrag nicht rechtzeitig zahlen –, verschiebt sich die Wartezeit entsprechend.
Für Versicherungsfälle, die auf folgenden Ursachen innerhalb der Wartezeit beruhen, besteht auch nach Ablauf der Wartezeit kein Versicherungsschutz:
- Erkrankungen
- Verletzungen
- Unfälle
- medizinische Befunde
- Operationen
Was bedeutet das konkret?
Eine vereinbarte Wartezeit bedeutet, dass Sie erst nach deren Ende Versicherungsschutz genießen. Sie beginnt mit dem vereinbarten Versicherungsbeginn und verschiebt sich, wenn sich dieser Beginn verändert, etwa bei verspäteter Zahlung des Erstbeitrags. Alles, was während der Wartezeit an Erkrankungen, Verletzungen, Unfällen, medizinischen Befunden oder Operationen auftritt, bleibt auch nach Ablauf der Wartezeit ohne Versicherungsschutz.
Häufige Fragen
Ab wann greift der Versicherungsschutz bei vereinbarter Wartezeit?
Der Versicherungsschutz besteht frühestens nach Ablauf der vereinbarten Wartezeit. Diese zählt ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn.
Was passiert mit der Wartezeit, wenn ich den Erstbeitrag nicht rechtzeitig zahle?
Ändert sich dadurch der Versicherungsbeginn, verschiebt sich die Wartezeit entsprechend nach hinten.
Sind Erkrankungen oder Operationen aus der Wartezeit später mitversichert?
Nein. Für Versicherungsfälle aufgrund von Erkrankungen, Verletzungen, Unfällen, medizinischen Befunden oder Operationen innerhalb der Wartezeit besteht auch nach Ablauf der Wartezeit kein Versicherungsschutz.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdelebensversicherung Basis 2025