Den Pferdelebensversicherungsvertrag bei der Uelzener können Sie als Versicherungsnehmer erstmals zum Ablauf des ersten Versicherungsjahres kündigen, wobei eine Kündigungsfrist von einem Monat gilt und die Kündigung in Textform erfolgen muss. Danach ist eine Kündigung monatlich zum Ablauf jedes weiteren Monats möglich.
Sie können den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat erstmalig zum Ablauf des ersten Versicherungsjahres in Textform kündigen.
Nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres können Sie den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ablauf jedes weiteren Monats in Textform kündigen.
Was bedeutet das konkret?
Als Versicherungsnehmer haben Sie das Recht, den Vertrag zu kündigen. Erstmals ist eine Kündigung zum Ende des ersten Versicherungsjahres möglich, wenn Sie eine Frist von einem Monat einhalten. Nach diesem ersten Jahr können Sie den Vertrag jeweils zum Ende eines jeden weiteren Monats kündigen, ebenfalls mit einer Frist von einem Monat. In beiden Fällen muss die Kündigung in Textform erfolgen.
Häufige Fragen
Wann kann ich meinen Vertrag zum ersten Mal kündigen?
Sie können den Vertrag erstmalig zum Ablauf des ersten Versicherungsjahres kündigen, wobei eine Frist von einem Monat einzuhalten ist.
Wie kann ich nach dem ersten Jahr kündigen?
Nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres können Sie den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf jedes weiteren Monats kündigen.
In welcher Form muss die Kündigung erfolgen?
Die Kündigung muss in Textform erfolgen.
Wie lang ist die Kündigungsfrist?
Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdelebensversicherung Basis 2025