Bei der Pferdelebensversicherung der Uelzener müssen Anzeigen und Erklärungen zwischen Ihnen und dem Versicherer in Textform erfolgen. Damit ist festgelegt, in welcher Form der Schriftwechsel zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer geführt werden muss, damit Mitteilungen wirksam sind.
Anzeigen und Erklärungen von Ihnen und uns sind in Textform abzugeben.
Was bedeutet das konkret?
Sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer müssen ihre Anzeigen und Erklärungen in Textform übermitteln. Der wechselseitige Schriftwechsel ist damit an diese Form gebunden.
Häufige Fragen
In welcher Form muss ich dem Versicherer Mitteilungen zukommen lassen?
Anzeigen und Erklärungen sind in Textform abzugeben.
Gilt die Formvorgabe nur für den Versicherungsnehmer?
Nein, sie gilt für beide Seiten: Anzeigen und Erklärungen von Ihnen und vom Versicherer sind in Textform abzugeben.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdelebensversicherung Basis 2025