Eine Beitragsanpassung in der Pferdelebensversicherung der Uelzener wird jeweils ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam, wobei der Versicherer den Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor Fälligkeit informiert und dabei den bisherigen und den neuen Beitrag einander gegenüberstellt.
Die Anpassung des Beitrags wird ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam.
Der Versicherer teilt Ihnen die Anpassung spätestens einen Monat vor der Fälligkeit mit. In dieser Mitteilung werden der alte und der neue Beitrag gegenübergestellt.
Was bedeutet das konkret?
Wird der Beitrag angepasst, gilt der neue Beitrag ab dem Start des nächsten Versicherungsjahres. Sie erhalten dazu spätestens einen Monat vor Fälligkeit eine Mitteilung. Darin sehen Sie den bisherigen und den neuen Beitrag im direkten Vergleich.
Häufige Fragen
Ab wann gilt ein angepasster Beitrag?
Die Beitragsanpassung wird ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam.
Wann werde ich über eine Beitragsanpassung informiert?
Der Versicherer teilt Ihnen die Anpassung spätestens einen Monat vor der Fälligkeit mit.
Was steht in der Mitteilung zur Beitragsanpassung?
In der Mitteilung werden der alte und der neue Beitrag einander gegenübergestellt.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdelebensversicherung Basis 2025