Bei der Uelzener Pferdelebensversicherung darf der Versicherer den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn das versicherte Tier innerhalb der Wartezeit erkrankt oder verunfallt. Die Kündigung muss binnen eines Monats nach Eingang der Anzeige erfolgen, betrifft nur das betroffene Tier, und bereits gezahlte Beiträge werden zeitanteilig erstattet.
Der Versicherer hat das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn Ihr Tier innerhalb der Wartezeit erkrankt oder verunfallt.
Die Kündigung des Versicherers muss innerhalb eines Monats nach Eingang der Anzeige ausgesprochen werden. Sie beschränkt sich auf das erkrankte oder verunfallte Tier.
Bereits gezahlte Beiträge erhalten Sie zeitanteilig zurück.
Was bedeutet das konkret?
Erkrankt oder verunglückt Ihr Tier noch während der Wartezeit, kann der Versicherer den Vertrag sofort beenden. Er muss dies aber innerhalb eines Monats nach Eingang der Anzeige tun, und die Kündigung gilt nur für das betroffene Tier. Beiträge, die Sie bereits gezahlt haben, bekommen Sie anteilig zurück.
Häufige Fragen
Kann der Versicherer kündigen, wenn mein Tier in der Wartezeit krank wird?
Ja. Erkrankt oder verunfallt das Tier innerhalb der Wartezeit, hat der Versicherer das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
Bis wann muss die Kündigung ausgesprochen werden?
Die Kündigung des Versicherers muss innerhalb eines Monats nach Eingang der Anzeige erfolgen.
Betrifft die Kündigung alle versicherten Tiere?
Nein, die Kündigung beschränkt sich auf das erkrankte oder verunfallte Tier.
Was passiert mit bereits gezahlten Beiträgen?
Bereits gezahlte Beiträge erhalten Sie zeitanteilig zurück.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdelebensversicherung Basis 2025