Wenn Sie Ihr in der Uelzener Pferdelebensversicherung versichertes Tier verkaufen oder dauerhaft abgeben, endet der Vertrag spätestens an dem Tag, an dem Sie den Versicherer über diese Veräußerung informieren – zu viel gezahlte Beiträge werden Ihnen erstattet.
Scheidet Ihr Tier dauerhaft aus Ihrem Gewahrsam aus, insbesondere bei einer Veräußerung, so endet der Vertrag spätestens an dem Tag, an dem Sie uns über die Veräußerung oder die dauerhafte Abgabe Ihres versicherten Tieres informieren.
Wir erstatten Ihnen die Beiträge, die Sie über den Beendigungszeitraum hinaus gezahlt haben.
Was bedeutet das konkret?
Geben Sie Ihr Tier dauerhaft ab oder verkaufen Sie es, läuft der Versicherungsvertrag nicht einfach weiter. Er endet spätestens an dem Tag, an dem Sie den Versicherer über diese Veräußerung oder dauerhafte Abgabe unterrichten. Beiträge, die Sie für die Zeit nach dem Vertragsende bereits gezahlt haben, bekommen Sie zurück.
Häufige Fragen
Was passiert mit meinem Vertrag, wenn ich mein Pferd verkaufe?
Scheidet Ihr Tier dauerhaft aus Ihrem Gewahrsam aus, insbesondere bei Veräußerung, endet der Vertrag spätestens an dem Tag, an dem Sie den Versicherer über die Veräußerung oder dauerhafte Abgabe informieren.
Bekomme ich bereits gezahlte Beiträge zurück, wenn der Vertrag durch Veräußerung endet?
Ja, der Versicherer erstattet Ihnen die Beiträge, die Sie über den Beendigungszeitraum hinaus gezahlt haben.
Muss ich die Abgabe oder den Verkauf des Tieres melden?
Der Vertrag endet spätestens an dem Tag, an dem Sie den Versicherer über die Veräußerung oder die dauerhafte Abgabe Ihres versicherten Tieres informieren – die Information an den Versicherer ist also maßgeblich für den Beendigungszeitpunkt.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdelebensversicherung Basis 2025