Wer bei der Uelzener Pferdelebensversicherung eine Pflicht vorsätzlich verletzt, bekommt keine Leistung, bei grober Fahrlässigkeit wird die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens gekürzt. Es bleibt bei voller Leistung, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass ihn kein grobes Verschulden trifft oder die Pflichtverletzung sich nicht ausgewirkt hat; bei arglistiger Täuschung entfällt die Leistung vollständig.
Wenn Sie eine Pflicht vorsätzlich verletzen, erbringen wir keine Leistung.
Verletzen Sie eine Pflicht grob fahrlässig, kürzen wir die Leistung in dem Verhältnis, das der Schwere des Verschuldens entspricht.
Es bleibt bei der vollständigen Leistung, wenn Sie nachweisen, dass
- Sie die Pflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt haben oder
- die Pflichtverletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Leistungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war.
Wenn Sie uns arglistig über Tatsachen täuschen oder zu täuschen versuchen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, leisten wir nicht.
Was bedeutet das konkret?
Verletzt der Versicherungsnehmer eine Pflicht absichtlich, zahlt der Versicherer nicht. Bei grober Fahrlässigkeit wird die Leistung anteilig gekürzt, je nachdem, wie schwer das Verschulden wiegt. Kann der Versicherungsnehmer nachweisen, dass ihn kein grobes Verschulden trifft oder dass die Pflichtverletzung keine Auswirkung auf den Leistungsfall oder die Leistungshöhe hatte, bleibt der volle Anspruch bestehen. Bei arglistiger Täuschung entfällt die Leistung komplett.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich eine Pflicht absichtlich nicht einhalte?
Bei einer vorsätzlichen Pflichtverletzung erbringt der Versicherer keine Leistung.
Wird bei grober Fahrlässigkeit gar nichts gezahlt?
Nein, bei grober Fahrlässigkeit wird die Leistung nicht vollständig gestrichen, sondern in dem Verhältnis gekürzt, das der Schwere des Verschuldens entspricht.
Kann ich trotz einer Pflichtverletzung die volle Leistung erhalten?
Ja, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Pflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt haben oder dass die Pflichtverletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Leistungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war.
Welche Folgen hat eine arglistige Täuschung?
Wenn Sie den Versicherer über Tatsachen, die für Grund oder Höhe der Entschädigung wichtig sind, arglistig täuschen oder zu täuschen versuchen, wird nicht geleistet.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdelebensversicherung Basis 2025