Bei der Pferdelebensversicherung der Uelzener gilt für den gesamten Vertrag deutsches Recht, und Ansprüche gegen den Versicherer lassen sich wahlweise am eigenen Wohnort beziehungsweise gewöhnlichen Aufenthaltsort oder am Gerichtsstand des Versicherersitzes einklagen. So ist von vornherein klar, welche Rechtsordnung greift und wo Klagen erhoben werden können.
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
Ansprüche gegen uns als Versicherer können Sie geltend machen:
- vor dem Gericht an Ihrem Wohnort bzw. gewöhnlichen Aufenthaltsort
- oder vor dem Gericht, in dessen Bezirk unser Sitz liegt
Was bedeutet das konkret?
Auf diesen Vertrag findet deutsches Recht Anwendung. Wenn Sie als Versicherungsnehmer Ansprüche gegen den Versicherer durchsetzen wollen, haben Sie die Wahl beim Gerichtsstand. Sie können entweder das Gericht an Ihrem Wohnort oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ansprechen oder das Gericht am Sitz des Versicherers.
Häufige Fragen
Welches Recht kommt bei diesem Vertrag zur Anwendung?
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
Wo kann ich als Versicherungsnehmer gegen den Versicherer klagen?
Ansprüche gegen den Versicherer können Sie vor dem Gericht an Ihrem Wohnort bzw. gewöhnlichen Aufenthaltsort oder vor dem Gericht geltend machen, in dessen Bezirk der Sitz des Versicherers liegt.
Habe ich beim Gerichtsstand eine Wahlmöglichkeit?
Ja, Sie können zwischen dem Gericht an Ihrem Wohnort bzw. gewöhnlichen Aufenthaltsort und dem Gericht am Sitz des Versicherers wählen.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdelebensversicherung Premium 2025