Bei der Pferdelebensversicherung der Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a. G. sind die Vertragsparteien klar bestimmt: Sie als Kunde gelten rechtlich als Versicherungsnehmer, die Uelzener ist der Versicherer, versichert ist das namentlich im Versicherungsschein genannte Tier, und alle für Sie geltenden Regelungen gelten auch für Ihren Rechtsnachfolger sowie sonstige Anspruchsteller.
Sie sind unser Kunde. Das Gesetz nennt Sie „Versicherungsnehmer".
Wir
Wir sind die Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a. G. und – nach dem Gesetz – der „Versicherer".
Versichertes Tier
Versichert ist das im Versicherungsschein namentlich genannte Tier.
Rechtsnachfolger
Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auf Ihren Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller entsprechend anzuwenden.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Abschnitt legt fest, wer am Vertrag beteiligt ist. Sie selbst sind als Kunde der Versicherungsnehmer, die Uelzener ist der Versicherer. Versicherungsschutz besteht für das Tier, das im Versicherungsschein mit Namen aufgeführt ist. Die für Sie geltenden Regelungen gelten in gleicher Weise auch für Ihren Rechtsnachfolger und für sonstige Anspruchsteller.
Häufige Fragen
Wer gilt bei diesem Vertrag als Versicherungsnehmer?
Sie als Kunde sind der Versicherungsnehmer, wie es das Gesetz bezeichnet.
Wer ist der Versicherer?
Der Versicherer ist die Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a. G.
Welches Tier ist versichert?
Versichert ist das Tier, das im Versicherungsschein namentlich genannt ist.
Gelten die Vertragsregeln auch für meinen Rechtsnachfolger?
Ja, alle für Sie geltenden Bestimmungen sind entsprechend auch auf Ihren Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller anzuwenden.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdelebensversicherung Premium 2025