Bei der Pferdelebensversicherung der Uelzener kann der Versicherer die Zahlungsart oder Zahlungsweise für künftige Zahlungen ändern, wenn der Versicherungsnehmer eine fehlgeschlagene Abbuchung selbst zu vertreten hat – etwa durch einen Widerspruch gegen die Zahlung oder ein nicht gedecktes Konto.
Wenn Sie eine fehlgeschlagene Zahlung zu vertreten haben, können wir für künftige Zahlungen eine andere Zahlungsart und/oder Zahlungsweise bestimmen.
Ein solches Vertretenmüssen liegt zum Beispiel vor:
- bei einem Widerspruch der Zahlung
- bei einem nicht gedeckten Konto
Was bedeutet das konkret?
Scheitert eine Abbuchung aus Gründen, die Sie selbst zu verantworten haben, darf der Versicherer für die Zukunft eine andere Zahlungsart oder Zahlungsweise festlegen. Als Beispiele gelten ein Widerspruch gegen die Zahlung oder ein Konto ohne ausreichende Deckung.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn eine Abbuchung nicht klappt und ich das selbst zu verantworten habe?
Dann kann der Versicherer für künftige Zahlungen eine andere Zahlungsart und/oder Zahlungsweise bestimmen.
Welche Fälle gelten als von mir zu vertretende fehlgeschlagene Zahlung?
Genannt werden beispielsweise ein Widerspruch der Zahlung oder ein nicht gedecktes Konto.
Darf der Versicherer die Zahlungsweise einfach ändern?
Ja, für künftige Zahlungen kann der Versicherer eine andere Zahlungsart und/oder Zahlungsweise festlegen, wenn Sie eine fehlgeschlagene Zahlung zu vertreten haben.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdelebensversicherung Premium 2025