Bei der Uelzener Pferdelebensversicherung müssen Versicherungsnehmer die Kosten für Rücklastschriften aus dem SEPA-Lastschriftverfahren selbst tragen, wenn eine Abbuchung nicht eingelöst werden kann. Die Höhe richtet sich nach den Gebühren der bezogenen Bank, zusätzlich fallen Mahngebühren und weitere Inkassokosten zulasten des Versicherungsnehmers an.
Kosten für Rückläufer aus dem SEPA-Lastschriftverfahren, also Rücklastschriften, werden Ihnen in Rechnung gestellt. Die Höhe dieser Kosten richtet sich nach den Kosten der bezogenen Bank.
Darüber hinaus gehen jegliche Mahngebühren und andere Inkassokosten zu Ihren Lasten.
Was bedeutet das konkret?
Wenn eine Lastschrift nicht eingelöst werden kann und zurückgebucht wird, müssen Sie als Versicherungsnehmer die dafür anfallenden Kosten übernehmen. Wie hoch diese ausfallen, bestimmt die jeweilige Bank. Zusätzlich tragen Sie auch alle Mahngebühren und sonstigen Inkassokosten.
Häufige Fragen
Wer zahlt die Kosten, wenn eine Lastschrift zurückgeht?
Die Kosten für eine Rücklastschrift aus dem SEPA-Lastschriftverfahren werden dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt.
Wonach richtet sich die Höhe der Rücklastschriftkosten?
Die Höhe der Kosten richtet sich nach den Kosten der bezogenen Bank.
Muss ich auch Mahn- und Inkassokosten tragen?
Ja, jegliche Mahngebühren und andere Inkassokosten gehen zu Lasten des Versicherungsnehmers.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdelebensversicherung Premium 2025