Beim Uelzener Pferdelebensversicherungsschutz gilt der Folgebeitrag als rechtzeitig gezahlt, wenn er zum in der Beitragsübersicht oder Rechnung genannten Fälligkeitszeitpunkt beim Versicherer eingeht. Wer nicht rechtzeitig zahlt, kann per Mahnung in Textform mit einer Frist von mindestens 14 Tagen zur Zahlung aufgefordert werden – und riskiert bei einem Leistungsfall nach Fristablauf den Verlust oder die Kürzung des Versicherungsschutzes, sofern noch Zahlungsverzug besteht.
Die Zahlung des Folgebeitrags gilt als rechtzeitig erbracht, wenn Sie diesen zu dem in der Beitragsübersicht beziehungsweise Rechnung genannten Zeitpunkt (Fälligkeit) bezahlen.
Zahlen Sie den Folgebeitrag nicht rechtzeitig, darf der Versicherer Sie auf Ihre Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist bestimmen. Diese Frist muss mindestens 14 Tage betragen (Mahnung).
Die Bestimmung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge des Beitrages, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und auf die Rechtsfolgen der nicht fristgerechten Zahlung hinweist.
Tritt ein Leistungsfall nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist ein, entfällt oder vermindert sich der Versicherungsschutz, wenn Sie sich bei Eintritt des Leistungsfalls noch mit der Zahlung in Verzug befinden. Voraussetzung ist, dass der Versicherer Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.
Was bedeutet das konkret?
Ein Folgebeitrag ist rechtzeitig gezahlt, wenn er zum in der Beitragsübersicht oder Rechnung angegebenen Fälligkeitstermin beglichen wird. Wird nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer eine kostenpflichtige Mahnung in Textform mit einer Zahlungsfrist von mindestens 14 Tagen verschicken, in der die offenen Beträge, Zinsen und Kosten einzeln aufgeführt und auf die Folgen hingewiesen werden. Kommt es nach Ablauf dieser Frist zu einem Leistungsfall und besteht noch Zahlungsverzug, kann der Versicherungsschutz entfallen oder gemindert werden – vorausgesetzt, der Versicherer hat schon bei der Fristsetzung darauf hingewiesen.
Häufige Fragen
Wann gilt der Folgebeitrag als rechtzeitig gezahlt?
Der Folgebeitrag gilt als rechtzeitig gezahlt, wenn Sie ihn zu dem in der Beitragsübersicht beziehungsweise Rechnung genannten Fälligkeitszeitpunkt bezahlen.
Wie lange muss die Zahlungsfrist bei einer Mahnung mindestens sein?
Die vom Versicherer gesetzte Zahlungsfrist in der Mahnung muss mindestens 14 Tage betragen. Die Mahnung erfolgt in Textform und auf Ihre Kosten.
Was muss die Mahnung enthalten, damit sie wirksam ist?
Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge des Beitrages, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und auf die Rechtsfolgen der nicht fristgerechten Zahlung hinweist.
Was passiert mit dem Versicherungsschutz, wenn ich in Verzug bin und ein Leistungsfall eintritt?
Tritt ein Leistungsfall nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist ein und befinden Sie sich noch in Verzug, entfällt oder vermindert sich der Versicherungsschutz – vorausgesetzt, der Versicherer hat Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hingewiesen.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdelebensversicherung Premium 2025