Bei der Uelzener Pferdelebensversicherung darf der Versicherer den Vertrag fristlos kündigen, wenn ein Folgebeitrag nicht innerhalb der 14-tägigen Zahlungsfrist gezahlt wird. Wer den angemahnten Beitrag samt Zinsen und Kosten binnen eines Monats nach der Kündigung nachzahlt, macht die Kündigung wieder unwirksam und erhält ab diesem Zeitpunkt erneut Versicherungsschutz.
Zahlen Sie den geschuldeten Beitrag nicht innerhalb der 14-tägigen Zahlungsfrist, können wir den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
Diese Kündigung können wir bereits mit der Fristsetzung erklären. So wird sie automatisch wirksam, wenn Sie bei Ablauf der Frist noch immer mit der Zahlung in Verzug sind. Hierauf weisen wir Sie in der Mahnung ausdrücklich hin.
Die Kündigung wird unwirksam, wenn Sie innerhalb eines Monats nach der Kündigung den angemahnten Beitrag inklusive aller Zinsen und Kosten bezahlen. Erst ab diesem Zeitpunkt haben Sie wieder Versicherungsschutz.
Was bedeutet das konkret?
Wird ein fälliger Folgebeitrag nicht innerhalb von 14 Tagen gezahlt, kann der Versicherer den Vertrag fristlos kündigen. Diese Kündigung kann schon mit der Fristsetzung ausgesprochen werden und wird bei fortbestehendem Zahlungsverzug automatisch wirksam. Zahlen Sie den angemahnten Beitrag samt Zinsen und Kosten innerhalb eines Monats nach der Kündigung nach, wird die Kündigung unwirksam – Versicherungsschutz besteht dann aber erst ab dem Zeitpunkt der Zahlung wieder.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahle?
Zahlen Sie den geschuldeten Beitrag nicht innerhalb der 14-tägigen Zahlungsfrist, kann der Versicherer den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
Kann die Kündigung schon vorab ausgesprochen werden?
Ja, die Kündigung kann bereits mit der Fristsetzung erklärt werden. Sie wird dann automatisch wirksam, wenn Sie bei Ablauf der Frist noch immer mit der Zahlung in Verzug sind. Darauf wird in der Mahnung ausdrücklich hingewiesen.
Lässt sich die Kündigung noch abwenden?
Ja. Die Kündigung wird unwirksam, wenn Sie innerhalb eines Monats nach der Kündigung den angemahnten Beitrag inklusive aller Zinsen und Kosten bezahlen.
Ab wann bin ich nach der Nachzahlung wieder versichert?
Versicherungsschutz besteht erst ab dem Zeitpunkt der Zahlung des angemahnten Beitrags inklusive Zinsen und Kosten wieder.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdelebensversicherung Premium 2025