Bei der Uelzener Pferdelebensversicherung können Versicherungsnehmer den Vertrag erstmals zum Ende des ersten Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat in Textform kündigen; danach ist eine Kündigung mit derselben Frist zum Ablauf jedes weiteren Monats möglich.
Sie können den Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen. Die erste Kündigung ist zum Ablauf des ersten Versicherungsjahres möglich. Die Kündigung muss in Textform erfolgen.
Nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres können Sie den Vertrag ebenfalls mit einer Frist von einem Monat kündigen. Die Kündigung ist dann zum Ablauf jedes weiteren Monats möglich und muss in Textform erfolgen.
Was bedeutet das konkret?
Als Versicherungsnehmer haben Sie ein eigenes Kündigungsrecht. Zunächst können Sie den Vertrag frühestens zum Ende des ersten Versicherungsjahres beenden, wobei Sie eine Frist von einem Monat einhalten müssen. Ist das erste Versicherungsjahr vorbei, können Sie danach zum Ende jedes weiteren Monats mit derselben Monatsfrist kündigen. In jedem Fall ist die Textform erforderlich.
Häufige Fragen
Wann kann ich den Vertrag zum ersten Mal kündigen?
Die erste Kündigung ist zum Ablauf des ersten Versicherungsjahres möglich, unter Einhaltung einer Frist von einem Monat.
Welche Kündigungsfrist muss ich einhalten?
Es gilt eine Frist von einem Monat – sowohl für die erste Kündigung als auch für spätere Kündigungen.
Kann ich nach dem ersten Jahr flexibler kündigen?
Ja. Nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres können Sie mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf jedes weiteren Monats kündigen.
In welcher Form muss die Kündigung erfolgen?
Die Kündigung muss in Textform erfolgen.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdelebensversicherung Premium 2025