Der Versicherungsschutz der Pferdelebensversicherung der Uelzener startet zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, allerdings nur, wenn der Erst- oder Einmalbeitrag rechtzeitig gezahlt wird. Bleibt die Zahlung aus oder scheitert die vereinbarte Abbuchung, verschiebt sich der Beginn des Vertrages und damit auch die Wartezeit auf den Moment, in dem die Zahlung tatsächlich veranlasst ist.
Der Vertrag beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein genannt ist. Voraussetzung dafür ist, dass der Erst- oder Einmalbeitrag rechtzeitig bezahlt wird.
Zahlen Sie nicht rechtzeitig oder kann die vereinbarte Abbuchung des Beitrags nicht durchgeführt werden, dann beginnen der Vertrag und damit die Wartezeit erst, nachdem die Zahlung veranlasst ist.
Was bedeutet das konkret?
Der Vertrag startet grundsätzlich zu dem im Versicherungsschein festgelegten Zeitpunkt, sofern der Erst- oder Einmalbeitrag pünktlich beim Versicherer eingeht. Klappt die Zahlung nicht oder scheitert die Abbuchung, verschiebt sich der Vertragsbeginn. In diesem Fall beginnen Vertrag und Wartezeit erst dann, wenn die Zahlung veranlasst wurde.
Häufige Fragen
Ab wann gilt der Versicherungsschutz?
Der Vertrag beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, vorausgesetzt der Erst- oder Einmalbeitrag wird rechtzeitig bezahlt.
Was passiert, wenn ich den Erstbeitrag nicht rechtzeitig zahle?
Wenn Sie nicht rechtzeitig zahlen oder die vereinbarte Abbuchung nicht durchgeführt werden kann, beginnen der Vertrag und die Wartezeit erst, nachdem die Zahlung veranlasst ist.
Verschiebt sich auch die Wartezeit, wenn die Zahlung scheitert?
Ja. Kann die Abbuchung nicht durchgeführt werden oder wird nicht rechtzeitig gezahlt, beginnt zusammen mit dem Vertrag auch die Wartezeit erst mit dem Zeitpunkt, an dem die Zahlung veranlasst ist.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdelebensversicherung Premium 2025