Bei Uelzener gilt: ist eine Wartezeit vereinbart, beginnt der Versicherungsschutz frühestens nach deren Ablauf, gerechnet ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Verschiebt sich der Versicherungsbeginn etwa durch verspätete Zahlung des Erstbeitrags, verschiebt sich auch die Wartezeit. Für Erkrankungen, Verletzungen, Unfälle, medizinische Befunde und Operationen, die innerhalb der Wartezeit auftreten, besteht dauerhaft kein Schutz.
Ist eine Wartezeit vereinbart, besteht Versicherungsschutz frühestens nach Ablauf dieser Wartezeit.
Die Wartezeit zählt ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Ändert sich der Versicherungsbeginn – zum Beispiel, weil der Erstbeitrag nicht rechtzeitig gezahlt wird –, verschiebt sich die Wartezeit entsprechend.
Für Versicherungsfälle aufgrund von Erkrankungen, Verletzungen, Unfällen, medizinischen Befunden sowie Operationen innerhalb der Wartezeit besteht auch nach Ablauf der Wartezeit kein Versicherungsschutz.
Was bedeutet das konkret?
Wenn eine Wartezeit vereinbart ist, greift der Versicherungsschutz erst, wenn diese Zeitspanne abgelaufen ist. Sie beginnt mit dem vereinbarten Versicherungsbeginn und verschiebt sich, falls sich dieser Beginn ändert, etwa bei verspäteter Zahlung des Erstbeitrags. Tritt ein Ereignis wie eine Erkrankung, Verletzung, ein Unfall, ein medizinischer Befund oder eine Operation bereits innerhalb der Wartezeit auf, bleibt es auch danach ohne Versicherungsschutz.
Häufige Fragen
Ab wann besteht bei einer vereinbarten Wartezeit Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt frühestens nach Ablauf der vereinbarten Wartezeit.
Ab welchem Zeitpunkt wird die Wartezeit gerechnet?
Die Wartezeit zählt ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn.
Was passiert mit der Wartezeit, wenn ich den Erstbeitrag nicht rechtzeitig zahle?
Ändert sich dadurch der Versicherungsbeginn, verschiebt sich die Wartezeit entsprechend.
Sind Erkrankungen oder Unfälle innerhalb der Wartezeit später mitversichert?
Nein. Für Erkrankungen, Verletzungen, Unfälle, medizinische Befunde und Operationen innerhalb der Wartezeit besteht auch nach Ablauf der Wartezeit kein Versicherungsschutz.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdelebensversicherung Premium 2025