Wenn Sie Ihr Pferd bei der Pferdelebensversicherung der Uelzener verkaufen oder dauerhaft abgeben, endet der Vertrag spätestens an dem Tag, an dem Sie den Versicherer über die Veräußerung oder dauerhafte Abgabe informieren; zu viel gezahlte Beiträge für die Zeit nach dem Vertragsende werden Ihnen erstattet.
Scheidet Ihr Tier dauerhaft aus Ihrem Gewahrsam aus, insbesondere durch Veräußerung, so endet der Vertrag. Das Vertragsende tritt spätestens an dem Tag ein, an dem Sie uns über die Veräußerung oder die dauerhafte Abgabe Ihres versicherten Tieres informieren.
Beiträge, die Sie über den Beendigungszeitraum hinaus gezahlt haben, erstatten wir Ihnen.
Was bedeutet das konkret?
Verkaufen Sie Ihr Tier oder geben es dauerhaft ab, läuft der Versicherungsvertrag nicht einfach weiter. Er endet spätestens zu dem Zeitpunkt, an dem Sie den Versicherer darüber informieren. Für die Zeit nach dem Vertragsende bereits bezahlte Beiträge bekommen Sie zurück.
Häufige Fragen
Was passiert mit meiner Versicherung, wenn ich mein Pferd verkaufe?
Scheidet Ihr Tier durch Veräußerung oder dauerhafte Abgabe aus Ihrem Gewahrsam aus, endet der Vertrag. Spätestens an dem Tag, an dem Sie den Versicherer darüber informieren, ist der Vertrag beendet.
Bekomme ich zu viel gezahlte Beiträge zurück, wenn der Vertrag durch Verkauf endet?
Ja. Beiträge, die Sie über den Beendigungszeitraum hinaus gezahlt haben, werden Ihnen erstattet.
Muss ich den Versicherer über die Abgabe meines Tieres informieren?
Ja, die Information über die Veräußerung oder dauerhafte Abgabe ist maßgeblich: Spätestens an dem Tag, an dem Sie den Versicherer informieren, endet der Vertrag.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdelebensversicherung Premium 2025