Bei der Pferdelebensversicherung der Uelzener hängt die Leistung davon ab, wie eine Pflicht verletzt wurde: Bei vorsätzlicher Verletzung entfällt die Leistung ganz, bei grober Fahrlässigkeit wird sie entsprechend der Schwere des Verschuldens gekürzt. Voll geleistet wird dagegen, wenn kein Vorsatz und keine grobe Fahrlässigkeit vorlagen oder die Pflichtverletzung ohne Einfluss auf den Leistungsfall war – bei arglistiger Täuschung entfällt der Anspruch vollständig.
Wenn Sie eine Pflicht vorsätzlich verletzen, erbringen wir keine Leistung.
Verletzen Sie eine Pflicht grob fahrlässig, kürzen wir die Leistung in dem Verhältnis, das der Schwere des Verschuldens entspricht.
Es bleibt bei der vollständigen Leistung, wenn Sie nachweisen, dass
- Sie die Pflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt haben oder
- die Pflichtverletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Leistungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war.
Wenn Sie uns arglistig über Tatsachen täuschen oder zu täuschen versuchen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, leisten wir nicht.
Was bedeutet das konkret?
Verletzen Sie eine vertragliche Pflicht absichtlich, zahlt der Versicherer nicht. Bei grober Fahrlässigkeit wird die Leistung je nach Schwere des Verschuldens gekürzt. Können Sie nachweisen, dass Sie weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt haben oder dass die Pflichtverletzung keinen Einfluss auf den Leistungsfall oder die Höhe der Leistung hatte, erhalten Sie die volle Leistung. Bei arglistiger Täuschung über für die Entschädigung wichtige Tatsachen entfällt jede Leistung.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn eine Pflicht absichtlich verletzt wird?
Bei vorsätzlicher Verletzung einer Pflicht erbringt der Versicherer keine Leistung.
Wird die Leistung bei grober Fahrlässigkeit vollständig gestrichen?
Nein, bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung wird die Leistung nicht gestrichen, sondern in dem Verhältnis gekürzt, das der Schwere des Verschuldens entspricht.
Wann bleibt die Leistung trotz Pflichtverletzung vollständig erhalten?
Die volle Leistung bleibt bestehen, wenn Sie nachweisen, dass Sie weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt haben oder dass die Pflichtverletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Leistungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war.
Welche Folgen hat eine arglistige Täuschung?
Wenn Sie den Versicherer arglistig über Tatsachen täuschen oder zu täuschen versuchen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, wird keine Leistung erbracht.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdelebensversicherung Premium 2025