Bei der Pferdelebensversicherung der Uelzener wird eine Beitragsanpassung immer erst mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam. Spätestens einen Monat vor der Fälligkeit erhalten Sie eine Mitteilung, in der alter und neuer Beitrag direkt gegenübergestellt werden.
Die Anpassung des Beitrags wird ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam.
Der Versicherer teilt Ihnen die Anpassung spätestens einen Monat vor der Fälligkeit mit. In dieser Mitteilung werden der alte und der neue Beitrag gegenübergestellt.
Was bedeutet das konkret?
Wird der Beitrag angepasst, gilt der neue Betrag ab dem Start des nächsten Versicherungsjahres. Sie werden rechtzeitig informiert, nämlich spätestens einen Monat vor Fälligkeit. In dieser Mitteilung sehen Sie den bisherigen und den neuen Beitrag im direkten Vergleich.
Häufige Fragen
Ab wann gilt der angepasste Beitrag?
Die Beitragsanpassung wird ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam.
Wann werde ich über eine Beitragsanpassung informiert?
Der Versicherer teilt Ihnen die Anpassung spätestens einen Monat vor der Fälligkeit mit.
Welche Angaben enthält die Mitteilung zur Beitragsanpassung?
In der Mitteilung werden der alte und der neue Beitrag gegenübergestellt.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdelebensversicherung Premium 2025