Bei der Rechtsschutzversicherung der Uelzener übernimmt der Versicherer die Leistungen, die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers oder des Versicherten notwendig sind – allerdings nur im vereinbarten Umfang und nur dann, wenn keine andere Rechtsschutzversicherung zum Ersatz dieser Kosten verpflichtet ist.
Der Versicherer erbringt die Leistungen, die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers oder des Versicherten erforderlich sind. Diese Leistungen erfolgen im vereinbarten Umfang (Rechtsschutz).
Voraussetzung ist, dass keine andere Rechtsschutzversicherung zum Ersatz dieser Kosten verpflichtet ist (Subsidiärhaftung).
Was bedeutet das konkret?
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Leistungen, die nötig sind, um die rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers oder des Versicherten durchzusetzen. Das geschieht in dem Umfang, der vereinbart wurde. Ist jedoch eine andere Rechtsschutzversicherung zum Ersatz derselben Kosten verpflichtet, tritt diese Versicherung nur nachrangig ein.
Häufige Fragen
Welche Leistungen übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
Sie übernimmt die Leistungen, die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers oder des Versicherten erforderlich sind, und zwar im vereinbarten Umfang.
Was bedeutet Subsidiärhaftung in diesem Zusammenhang?
Subsidiärhaftung bedeutet, dass der Versicherer nur dann leistet, wenn keine andere Rechtsschutzversicherung zum Ersatz dieser Kosten verpflichtet ist.
Wer ist von den Leistungen erfasst?
Erfasst sind die rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers oder des Versicherten.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung Jäger 2025