Beim Rechtsschutz der Uelzener beginnt der Versicherungsschutz zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein steht, sofern der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlt. Eine vereinbarte Wartezeit bleibt dabei bestehen und wird durch den Beginn nicht aufgehoben.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist. Voraussetzung dafür ist, dass der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlt.
Eine vereinbarte Wartezeit bleibt davon unberührt.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz startet zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Wichtig ist dabei, dass der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig bezahlt. Wurde zusätzlich eine Wartezeit vereinbart, gilt diese weiterhin und wird durch den Beginn des Versicherungsschutzes nicht aufgehoben.
Häufige Fragen
Ab wann besteht der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Welche Voraussetzung muss für den Beginn des Schutzes erfüllt sein?
Der Versicherungsnehmer muss den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen.
Was passiert mit einer vereinbarten Wartezeit?
Eine vereinbarte Wartezeit bleibt unberührt und gilt weiterhin.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung Jäger 2025