Wer bei der Uelzener im Rechtsschutz den ersten oder einmaligen Beitrag zahlt, sollte wissen: Er wird zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheines fällig, und nur bei rechtzeitiger Zahlung beginnt der Versicherungsschutz pünktlich. Zahlt der Versicherungsnehmer zu spät, startet der Schutz erst ab diesem Zeitpunkt und der Versicherer kann sogar vom Vertrag zurücktreten – es sei denn, die verspätete Zahlung ist nicht selbst zu vertreten.
Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung
Der erste oder einmalige Beitrag wird – sofern nichts anderes vereinbart ist – sofort nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheines fällig.
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich erfolgt, nachdem der Versicherungsnehmer den Versicherungsschein, die Zahlungsaufforderung und alle sonstigen Vertragsunterlagen erhalten hat und die im Versicherungsschein genannten Fristen abgelaufen sind.
Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags.
Späterer Beginn des Versicherungsschutzes
Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt.
Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Rücktritt
Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt ist.
Der Versicherer kann nicht zurücktreten, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Was bedeutet das konkret?
Der erste oder einmalige Beitrag ist zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheines zu zahlen und gilt als rechtzeitig, wenn er unverzüglich nach Erhalt aller Unterlagen und Ablauf der genannten Fristen beglichen wird. Zahlt man zu spät, beginnt der Versicherungsschutz erst ab dem späteren Zahlungszeitpunkt, und der Versicherer darf sogar vom Vertrag zurücktreten. Beide Folgen entfallen jedoch, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die verspätete Zahlung nicht zu vertreten hat.
Häufige Fragen
Wann muss ich den ersten Beitrag für die Rechtsschutzversicherung bezahlen?
Der erste oder einmalige Beitrag wird – wenn nichts anderes vereinbart ist – sofort nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheines fällig.
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag zu spät zahle?
Dann beginnt der Versicherungsschutz erst ab dem Zeitpunkt der verspäteten Zahlung. Zusätzlich kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt ist – es sei denn, Sie weisen nach, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
Gilt bei Ratenzahlung die erste Rate als erster Beitrag?
Ja. Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags.
Wann gilt meine Zahlung als rechtzeitig?
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich erfolgt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Zahlungsaufforderung und alle sonstigen Vertragsunterlagen erhalten haben und die im Versicherungsschein genannten Fristen abgelaufen sind.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung Jäger 2025