Beim Rechtsschutz der Uelzener greifen je nach Anlass verschiedene Leistungsarten: vom Schadenersatz-Rechtsschutz über Vertrags- und Sachenrecht, Sozial- und Verwaltungsgerichte bis hin zu Straf-, Ordnungswidrigkeiten- und Wildschaden-Rechtsschutz. Für einige Bereiche gilt ein Mindest-Gegenstandswert von 100,00 €, während beim Straf-Rechtsschutz zwischen fahrlässigem und vorsätzlichem Vorwurf unterschieden wird.
Der Umfang des Versicherungsschutzes umfasst folgende Leistungsarten:
Schadenersatz-Rechtsschutz
für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Voraussetzung ist, dass der Gegenstandswert mindestens 100,00 € beträgt. Nicht erfasst sind Ansprüche, die zugleich auf einer Vertragsverletzung oder auf einer Verletzung eines dinglichen Rechtes an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen.
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten. Voraussetzung ist, dass der Gegenstandswert mindestens 100,00 € beträgt. Ausgenommen sind Verträge und dingliche Rechte, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben.
Sozialgerichts-Rechtsschutz
für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten.
Verwaltungsgerichts-Rechtsschutz
für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Verwaltungsgerichten.
Straf-Rechtsschutz
für die Verteidigung wegen des Vorwurfes eines Vergehens, dessen vorsätzliche wie auch fahrlässige Begehung strafbar ist, solange dem Versicherungsnehmer ein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen wird.
Wird dem Versicherungsnehmer dagegen vorgeworfen, ein solches Vergehen vorsätzlich begangen zu haben, besteht rückwirkend Versicherungsschutz, wenn keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatzes (Urteil oder Strafbefehl) erfolgt.
Bei dem Vorwurf eines Verbrechens besteht kein Versicherungsschutz. Ebenso besteht kein Versicherungsschutz beim Vorwurf eines Vergehens, das nur vorsätzlich begangen werden kann (z. B. Beleidigung, Diebstahl, Betrug). Dabei kommt es weder auf die Berechtigung des Vorwurfes noch auf den Ausgang des Strafverfahrens an.
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
für die Verteidigung wegen des Vorwurfes einer Ordnungswidrigkeit. Wird bestandskräftig oder rechtskräftig festgestellt, dass der Versicherungsnehmer die Ordnungswidrigkeit vorsätzlich begangen hat, ist er verpflichtet, dem Versicherer die Kosten zu erstatten, die dieser für die Verteidigung wegen des Vorwurfs eines vorsätzlichen Verhaltens getragen hat.
Wildschaden-Rechtsschutz
für die Abwehr von Schadenersatzansprüchen aus dem Ersatz von Wildschaden. Voraussetzung ist, dass der Gegenstandswert mindestens 100,00 € beträgt. Sind mehrere Personen in gleicher Weise zum Schadenersatz verpflichtet (z. B. gesamtschuldnerische Haftung bei Jagdgemeinschaften), ist der Versicherungsschutz auf die auf den Versicherungsnehmer rechnerisch entfallende Quote begrenzt (Schaden geteilt durch Anzahl der Schadenersatzpflichtigen).
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gliedert sich in mehrere Leistungsarten für unterschiedliche rechtliche Situationen: von der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen über Vertrags- und Sachenrecht bis zu Verfahren vor Sozial- und Verwaltungsgerichten. Für Schadenersatz, Vertrags- und Sachenrecht sowie Wildschaden gilt ein Mindest-Gegenstandswert von 100,00 €; Grundstücke, Gebäude und Gebäudeteile sind dabei ausgenommen. Beim Straf-Rechtsschutz wird zwischen fahrlässigem und vorsätzlichem Vorwurf unterschieden, wobei Verbrechen und reine Vorsatzdelikte ausgeschlossen sind. Bei Ordnungswidrigkeiten und beim Wildschaden gelten zusätzliche Regeln zur Kostenerstattung bzw. zur Begrenzung auf die eigene Quote.
Häufige Fragen
Ab welchem Streitwert greift der Schadenersatz-Rechtsschutz?
Der Schadenersatz-Rechtsschutz greift, wenn der Gegenstandswert mindestens 100,00 € beträgt. Ausgenommen sind Ansprüche, die zugleich auf einer Vertragsverletzung oder einer Verletzung eines dinglichen Rechtes an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen.
Bin ich beim Vorwurf einer vorsätzlichen Straftat abgesichert?
Beim Vorwurf eines fahrlässigen Verhaltens besteht Versicherungsschutz. Wird Vorsatz vorgeworfen, besteht rückwirkend Schutz, sofern keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatzes erfolgt. Kein Schutz besteht beim Vorwurf eines Verbrechens oder eines nur vorsätzlich begehbaren Vergehens wie Beleidigung, Diebstahl oder Betrug.
Was gilt beim Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, wenn Vorsatz festgestellt wird?
Wird bestandskräftig oder rechtskräftig festgestellt, dass die Ordnungswidrigkeit vorsätzlich begangen wurde, muss der Versicherungsnehmer dem Versicherer die Kosten erstatten, die dieser für die Verteidigung wegen des Vorwurfs vorsätzlichen Verhaltens getragen hat.
Wie ist der Wildschaden-Rechtsschutz bei mehreren Schadenersatzpflichtigen begrenzt?
Sind mehrere Personen in gleicher Weise zum Schadenersatz verpflichtet, etwa bei gesamtschuldnerischer Haftung in Jagdgemeinschaften, ist der Schutz auf die rechnerisch auf den Versicherungsnehmer entfallende Quote begrenzt, also Schaden geteilt durch die Anzahl der Schadenersatzpflichtigen. Voraussetzung ist ein Gegenstandswert von mindestens 100,00 €.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung Jäger 2025