Beim Jagd-Rechtsschutz der Uelzener sind Sie als Jäger rund um die Jagdausübung abgesichert – ebenso in Ihrer Eigenschaft als Halter, Eigentümer und Besitzer der im Versicherungsschein genannten Jagdhunde während der Jagd. Der Schutz reicht vom Schadenersatz- und Vertrags-Rechtsschutz über Sozial- und Verwaltungsgerichts-Rechtsschutz bis hin zu Straf-, Ordnungswidrigkeiten- und Wildschaden-Rechtsschutz, während Zucht und selbständige Tätigkeiten ausgenommen bleiben.
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer als Jäger, wenn ein ursächlicher Zusammenhang mit der Jagdausübung vorliegt. Ebenso besteht Versicherungsschutz in seiner Eigenschaft als Halter, Eigentümer und Besitzer der im Versicherungsschein genannten Hunde während der Jagdausübung.
Die in der Jagd-Rechtsschutzversicherung und in der Jagd-Haftpflicht-Versicherung versicherten Hunde müssen identisch sein.
Unabhängig von der Umsatzhöhe besteht kein Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen, die in ursächlichem Zusammenhang stehen mit:
- der Zucht von Tieren und / oder
- einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit.
Der Versicherungsschutz umfasst:
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Sozialgerichts-Rechtsschutz
- Verwaltungsgerichts-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Wildschaden-Rechtsschutz
Abweichend vom Sozialgerichts- und Verwaltungsgerichts-Rechtsschutz besteht auch Versicherungsschutz für die vor- bzw. außergerichtliche Wahrnehmung von rechtlichen Interessen (vorgeschaltetes Widerspruchsverfahren) vor der zuständigen deutschen Behörde.
Was bedeutet das konkret?
Der Jagd-Rechtsschutz greift, wenn es um Ihre Tätigkeit als Jäger im Zusammenhang mit der Jagdausübung geht sowie um die im Versicherungsschein genannten Jagdhunde während der Jagd. Wichtig ist, dass diese Hunde in der Jagd-Rechtsschutz- und der Jagd-Haftpflicht-Versicherung dieselben sind. Rechtsstreitigkeiten rund um Tierzucht oder eine selbständige, gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit sind nicht abgedeckt. Der Schutz deckt verschiedene Rechtsgebiete ab und schließt auch das vorgeschaltete Widerspruchsverfahren vor der zuständigen deutschen Behörde ein.
Häufige Fragen
Für wen und wofür gilt der Jagd-Rechtsschutz?
Er gilt für den Versicherungsnehmer als Jäger in ursächlichem Zusammenhang mit der Jagdausübung sowie als Halter, Eigentümer und Besitzer der im Versicherungsschein genannten Hunde während der Jagdausübung.
Müssen die versicherten Hunde in beiden Jagd-Versicherungen dieselben sein?
Ja. Die in der Jagd-Rechtsschutzversicherung und in der Jagd-Haftpflicht-Versicherung versicherten Hunde müssen identisch sein.
Sind Zucht oder eine selbständige Tätigkeit mitversichert?
Nein. Unabhängig von der Umsatzhöhe besteht kein Versicherungsschutz für rechtliche Interessen im Zusammenhang mit der Zucht von Tieren und/oder einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit.
Ist auch ein Widerspruchsverfahren vor einer Behörde abgedeckt?
Ja. Abweichend vom Sozialgerichts- und Verwaltungsgerichts-Rechtsschutz besteht Versicherungsschutz auch für die vor- bzw. außergerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen im vorgeschalteten Widerspruchsverfahren vor der zuständigen deutschen Behörde.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung Jäger 2025