Rechtsschutz bei der Uelzener im Bereich Rechtsschutz gilt, wenn rechtliche Interessen in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln oder auf Madeira wahrgenommen werden und dort ein Gericht oder eine Behörde zuständig ist. Weltweit außerhalb dieses Bereichs übernimmt der Versicherer bei Schadenersatz-Rechtsschutz Kosten bis 30.000 Euro, sofern der Rechtsschutzfall während eines höchstens sechswöchigen Aufenthalts eintritt.
Rechtsschutz besteht, soweit die Wahrnehmung rechtlicher Interessen erfolgt in:
- Europa
- den Anliegerstaaten des Mittelmeeres
- auf den Kanarischen Inseln
- auf Madeira
Voraussetzung ist zusätzlich, dass in diesem Bereich ein Gericht oder eine Behörde gesetzlich zuständig ist. Ebenfalls ausreichend ist, dass ein Gericht oder eine Behörde dort zuständig wäre, wenn ein gerichtliches oder behördliches Verfahren eingeleitet werden würde.
Außerhalb dieses Geltungsbereiches – also weltweit – trägt der Versicherer die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 30.000 €. Dies gilt für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen bei Rechtsschutzfällen im Schadenersatz-Rechtsschutz, die dort während eines längstens sechs Wochen dauernden Aufenthaltes eintreten.
Was bedeutet das konkret?
Der Rechtsschutz greift zunächst innerhalb eines fest umrissenen Gebiets: Europa, die Anrainerstaaten des Mittelmeeres sowie die Kanarischen Inseln und Madeira. Dort muss ein Gericht oder eine Behörde zuständig sein oder wäre, falls ein Verfahren begonnen würde. Reist man darüber hinaus in andere Teile der Welt, ist Schadenersatz-Rechtsschutz nur eingeschränkt gedeckt: bis 30.000 Euro und nur, wenn der Fall während eines Aufenthalts von höchstens sechs Wochen eintritt.
Häufige Fragen
In welchen Ländern gilt der Rechtsschutz uneingeschränkt?
Der Rechtsschutz besteht in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres sowie auf den Kanarischen Inseln und auf Madeira, sofern dort ein Gericht oder eine Behörde zuständig ist oder wäre.
Bin ich auch außerhalb dieses Gebiets, also weltweit, geschützt?
Ja, weltweit trägt der Versicherer die Kosten bis zu 30.000 € für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen bei Rechtsschutzfällen im Schadenersatz-Rechtsschutz.
Gibt es beim weltweiten Schutz eine zeitliche Begrenzung?
Ja, die Rechtsschutzfälle müssen während eines Aufenthalts eintreten, der längstens sechs Wochen dauert.
Wie hoch ist der Höchstbetrag außerhalb des europäischen Geltungsbereichs?
Außerhalb des genannten Bereichs übernimmt der Versicherer die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 30.000 €.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung Jäger 2025