Bei der Uelzener Rechtsschutzversicherung gilt der Beitrag beim SEPA-Lastschriftmandat als rechtzeitig gezahlt, wenn er am im Versicherungsschein genannten Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Wird der Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers nicht eingezogen, bleibt die Zahlung rechtzeitig, sofern sie unverzüglich nach einer Zahlungsaufforderung in Textform erfolgt.
Ist vereinbart, dass der Beitrag von einem Konto eingezogen wird, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn beide der folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Der Beitrag kann zu dem im Versicherungsschein angegebenen Fälligkeitstag eingezogen werden.
- Der Versicherungsnehmer widerspricht einer berechtigten Einziehung nicht.
Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, gilt die Zahlung dennoch als rechtzeitig. Voraussetzung ist, dass sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Hat der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen.
Der Versicherungsnehmer ist erst dann zur Übermittlung des Beitrags verpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist.
Was bedeutet das konkret?
Beim Lastschriftverfahren zählt der Beitrag als pünktlich gezahlt, wenn er am Fälligkeitstag laut Versicherungsschein abgebucht werden kann und der Versicherungsnehmer einer korrekten Abbuchung nicht widerspricht. Klappt der Einzug ohne Schuld des Versicherungsnehmers nicht, bleibt die Zahlung rechtzeitig, sofern sie nach einer schriftlichen Aufforderung sofort erfolgt. Liegt das Scheitern beim Versicherungsnehmer, darf der Versicherer künftig auf eine andere Zahlungsweise umstellen.
Häufige Fragen
Wann gilt mein Beitrag beim Lastschriftverfahren als rechtzeitig gezahlt?
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn der Beitrag am im Versicherungsschein angegebenen Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht.
Was passiert, wenn der Beitrag ohne mein Verschulden nicht abgebucht werden konnte?
In diesem Fall gilt die Zahlung dennoch als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Kann der Versicherer die Lastschrift beenden, wenn ich das Scheitern des Einzugs verschuldet habe?
Ja. Hat der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen.
Muss ich den Beitrag von mir aus überweisen, wenn der Einzug fehlschlägt?
Nein, dazu sind Sie erst verpflichtet, wenn Sie der Versicherer in Textform ausdrücklich zur Übermittlung des Beitrags aufgefordert hat.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung Jäger 2025