Bei der Uelzener Rechtsschutzversicherung ist die Versicherungssteuer bereits im in Rechnung gestellten Beitrag enthalten, sodass der Versicherungsnehmer sie nicht zusätzlich zahlt. Die Höhe dieser Steuer richtet sich stets nach den jeweils gesetzlichen Vorgaben und ist vom Versicherungsnehmer in dieser Höhe zu entrichten.
Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält bereits die Versicherungssteuer.
Der Versicherungsnehmer hat diese Versicherungssteuer in der Höhe zu entrichten, die jeweils vom Gesetz bestimmt wird.
Was bedeutet das konkret?
Der Betrag, den der Versicherungsnehmer in der Rechnung sieht, schließt die Versicherungssteuer schon ein. Diese Steuer muss der Versicherungsnehmer in der Höhe zahlen, die das Gesetz vorgibt. Eine gesonderte Zahlung der Steuer zusätzlich zum ausgewiesenen Beitrag entfällt somit.
Häufige Fragen
Ist die Versicherungssteuer im Beitrag schon enthalten?
Ja, der in Rechnung gestellte Beitrag enthält bereits die Versicherungssteuer.
Nach welchen Vorgaben richtet sich die Höhe der Versicherungssteuer?
Die Versicherungssteuer ist in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten.
Wer muss die Versicherungssteuer zahlen?
Der Versicherungsnehmer hat die Versicherungssteuer in der gesetzlich festgelegten Höhe zu entrichten.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung Jäger 2025