Beim Rechtsschutz der Uelzener gibt es klar abgegrenzte Bereiche, in denen kein Rechtsschutz gewährt wird: etwa bei Streitigkeiten rund um Krieg, Aufruhr, Erdbeben oder Nuklearschäden, beim Kauf, Bau und der Finanzierung von Grundstücken und Gebäuden, in Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht, bei Kapitalanlagen, Wertpapieren und Spekulationsgeschäften sowie für alles rund um Motorfahrzeuge. Ebenso ausgeschlossen sind vorsätzlich verursachte Versicherungsfälle, bei denen bereits gezahlte Leistungen zurückzuzahlen sind.
Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen besteht kein Rechtsschutz in den folgenden Fällen.
In ursächlichem Zusammenhang mit:
- Krieg, feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Streik, Aussperrung oder Erdbeben;
- Nuklear- und genetischen Schäden, soweit diese nicht auf eine medizinische Behandlung zurückzuführen sind;
- dem Erwerb, der Veräußerung, der Planung, Errichtung oder baulichen Veränderung eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles sowie dessen Finanzierung.
Ferner besteht kein Rechtsschutz:
- zur Abwehr von Schadenersatzansprüchen, es sei denn, dass diese auf einer Vertragsverletzung beruhen;
- aus Arbeitsverhältnissen, aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen sowie aus kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht und aus Anstellungsverhältnissen gesetzlicher Vertreter juristischer Personen;
- aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben;
- in ursächlichem Zusammenhang mit Patent-, Urheber-, Marken-, Geschmacksmuster-, Gebrauchsmusterrechten oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum;
- in ursächlichem Zusammenhang mit Spiel- oder Wettverträgen, Gewinnzusagen, Termin- oder vergleichbaren Spekulationsgeschäften sowie dem Ankauf, der Veräußerung, der Verwaltung von Wertpapieren (z. B. Aktien, Rentenwerte, Fondsanteile), Wertrechten, die Wertpapieren gleichstehen, Beteiligungen (z. B. an Kapitalanlagemodellen, stille Gesellschaften, Genossenschaften) und deren Finanzierung;
- aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechtes;
- aus dem Rechtsschutzversicherungsvertrag gegen den Versicherer oder das für diesen tätige Schadenabwicklungsunternehmen.
Weiterhin besteht kein Rechtsschutz:
- in Verfahren vor Verfassungsgerichten, vor internationalen oder supranationalen Gerichtshöfen;
- in ursächlichem Zusammenhang mit einem Insolvenzverfahren, das über das Vermögen des Versicherungsnehmers eröffnet wurde oder eröffnet werden soll;
- in Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereinigungs- sowie im Baugesetzbuch geregelten Angelegenheiten;
- in Ordnungswidrigkeiten- und Verwaltungsverfahren wegen eines Halte- oder Parkverstoßes;
- in einem verkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren vor dem Amtsgericht, wenn der Bußgeldbescheid nicht zu einer Eintragung in das Verkehrszentralregister führt.
Ebenso besteht kein Rechtsschutz bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen:
- mehrerer Versicherungsnehmer desselben Rechtsschutzversicherungsvertrags untereinander, mitversicherter Personen untereinander und mitversicherter Personen gegen den Versicherungsnehmer;
- sonstiger Lebenspartner (nicht eheliche und nicht eingetragene Lebenspartner gleich welchen Geschlechts) untereinander in ursächlichem Zusammenhang mit der Partnerschaft, auch nach deren Beendigung;
- aus Ansprüchen oder Verbindlichkeiten, die nach Eintritt des Rechtsschutzfalles auf den Versicherungsnehmer übertragen worden oder übergegangen sind;
- aus vom Versicherungsnehmer in eigenem Namen geltend gemachten Ansprüchen anderer Personen oder aus einer Haftung für Verbindlichkeiten anderer Personen.
Kein Rechtsschutz besteht außerdem als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter, Leasingnehmer und Fahrer eines Motorfahrzeuges zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie eines Anhängers.
Schließlich besteht kein Rechtsschutz aufgrund von Versicherungsfällen, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich und rechtswidrig verursacht hat. Das Gleiche gilt, soweit ein ursächlicher Zusammenhang mit einer vom Versicherungsnehmer vorsätzlich begangenen Straftat besteht. Stellt sich ein solcher Zusammenhang im Nachhinein heraus, ist der Versicherungsnehmer zur Rückzahlung der Leistungen verpflichtet, die der Versicherer für ihn erbracht hat.
Was bedeutet das konkret?
Der Rechtsschutz greift für eine Reihe von Rechtsangelegenheiten nicht. Dazu gehören unter anderem Streitigkeiten rund um Krieg, Aufruhr oder Erdbeben, rund um den Kauf, Bau und die Finanzierung von Grundstücken und Gebäuden, im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht, bei Kapitalanlagen und Spekulationsgeschäften sowie in allen Fällen als Halter oder Fahrer eines Motorfahrzeugs. Auch für vorsätzlich und rechtswidrig verursachte Versicherungsfälle gibt es keinen Schutz; stellt sich ein solcher Zusammenhang später heraus, müssen bereits gezahlte Leistungen zurückerstattet werden.
Häufige Fragen
Bin ich versichert, wenn es um mein Auto oder ein anderes Fahrzeug geht?
Nein. Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter, Leasingnehmer und Fahrer eines Motorfahrzeuges zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie eines Anhängers besteht kein Rechtsschutz.
Deckt der Rechtsschutz auch familien- oder erbrechtliche Streitigkeiten ab?
Nein. Rechtliche Interessen aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechtes sind vom Rechtsschutz ausgeschlossen.
Was passiert, wenn ich einen Versicherungsfall vorsätzlich verursacht habe?
Für vorsätzlich und rechtswidrig verursachte Versicherungsfälle besteht kein Rechtsschutz. Stellt sich ein ursächlicher Zusammenhang mit einer vorsätzlich begangenen Straftat erst nachträglich heraus, muss der Versicherungsnehmer die bereits erbrachten Leistungen zurückzahlen.
Gilt der Rechtsschutz für Streit rund um den Kauf oder Bau einer Immobilie?
Nein. Angelegenheiten im Zusammenhang mit Erwerb, Veräußerung, Planung, Errichtung oder baulicher Veränderung eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles sowie dessen Finanzierung sind ausgeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung Mensch-mit-Tier 2025