Ansprüche aus dem Rechtsschutz-Versicherungsvertrag der Uelzener verjähren nach drei Jahren, wobei die Fristberechnung den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches folgt. Wird ein Anspruch beim Versicherer angemeldet, ist die Verjährung von der Anmeldung an so lange gehemmt, bis die Entscheidung des Versicherers dem Versicherten in Textform zugeht.
Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Für die Berechnung der Frist gelten die allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Wurde ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag beim Versicherer angemeldet, ist die Verjährung gehemmt. Diese Hemmung gilt von der Anmeldung an bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Entscheidung des Versicherers dem Versicherten in Textform zugeht.
Was bedeutet das konkret?
Für Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren, deren Berechnung sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch richtet. Meldet der Versicherte einen Anspruch beim Versicherer an, läuft die Verjährungsfrist während der Bearbeitung nicht weiter. Sie ist erst dann wieder in Bewegung, wenn die Entscheidung des Versicherers dem Versicherten in Textform zugeht.
Häufige Fragen
Wie lange dauert es, bis Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren?
Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Was passiert mit der Verjährung, wenn ich einen Anspruch beim Versicherer anmelde?
Ist ein Anspruch beim Versicherer angemeldet worden, ist die Verjährung von der Anmeldung an gehemmt – und zwar bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Entscheidung des Versicherers dem Versicherten in Textform zugeht.
Wann läuft die Verjährungsfrist nach einer Anmeldung wieder weiter?
Die Hemmung endet, sobald die Entscheidung des Versicherers dem Versicherten in Textform zugeht.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung Mensch-mit-Tier 2025