Wie lange läuft der Rechtsschutz der Uelzener und wann endet er? Der Vertrag gilt für die im Versicherungsschein genannte Zeit; bei mindestens einem Jahr Laufzeit verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Kündigung nicht spätestens drei Monate vor Ablauf zugeht. Für kürzere und für länger als drei Jahre laufende Verträge gelten eigene Regeln.
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Das gilt nur dann nicht, wenn dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer eine Kündigung zugegangen ist.
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt. Eine Kündigung ist dafür nicht erforderlich.
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugegangen sein.
Was bedeutet das konkret?
Der Vertrag läuft zunächst für die im Versicherungsschein festgelegte Zeit. Beträgt diese mindestens ein Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, solange nicht rechtzeitig – also spätestens drei Monate vor Ablauf – gekündigt wird. Kürzere Verträge enden von selbst, ohne dass gekündigt werden muss. Bei einer Laufzeit von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer bereits nach dem dritten Jahr kündigen.
Häufige Fragen
Verlängert sich mein Rechtsschutzvertrag automatisch?
Ja. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht spätestens drei Monate vor Ablauf eine Kündigung zugegangen ist.
Welche Kündigungsfrist gilt für den Vertrag?
Die Kündigung muss spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer beziehungsweise des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen.
Was passiert bei einer Laufzeit von weniger als einem Jahr?
Der Vertrag endet ohne Kündigung automatisch zum vorgesehenen Zeitpunkt.
Kann ich einen über drei Jahre laufenden Vertrag vorzeitig kündigen?
Ja. Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer bereits zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen, sofern die Kündigung spätestens drei Monate vorher beim Versicherer eingeht.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung Mensch-mit-Tier 2025