Beim Rechtsschutz der Uelzener gilt der Schutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln und auf Madeira, sofern dort ein Gericht oder eine Behörde zuständig ist. Weltweit außerhalb dieses Bereichs übernimmt der Versicherer die Kosten bis zu 30.000 € für Schadenersatz-Rechtsschutzfälle, die während eines höchstens sechswöchigen Aufenthalts eintreten.
Rechtsschutz besteht, soweit die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in folgenden Gebieten erfolgt:
- in Europa
- in den Anliegerstaaten des Mittelmeeres
- auf den Kanarischen Inseln
- auf Madeira
Voraussetzung ist zusätzlich, dass in diesem Bereich ein Gericht oder eine Behörde gesetzlich zuständig ist oder zuständig wäre, wenn ein gerichtliches oder behördliches Verfahren eingeleitet werden würde.
Außerhalb dieses Geltungsbereichs, also weltweit, trägt der Versicherer die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 30.000,00 € für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen. Dies gilt bei Rechtsschutzfällen im Schadenersatz-Rechtsschutz, die dort während eines längstens sechs Wochen dauernden Aufenthaltes eintreten.
Was bedeutet das konkret?
Der Rechtsschutz greift in Europa, den Mittelmeer-Anliegerstaaten sowie auf den Kanarischen Inseln und Madeira, wenn dort ein Gericht oder eine Behörde zuständig ist. Für Fälle außerhalb dieses Bereichs, also im Rest der Welt, gibt es dennoch Schutz: Bei Schadenersatz-Rechtsschutzfällen übernimmt der Versicherer die Kosten bis zu 30.000 €. Voraussetzung ist, dass der Fall während eines Aufenthalts eintritt, der höchstens sechs Wochen dauert.
Häufige Fragen
In welchen Ländern gilt der Rechtsschutz uneingeschränkt?
Der Rechtsschutz besteht in Europa, in den Anliegerstaaten des Mittelmeeres sowie auf den Kanarischen Inseln und auf Madeira, sofern dort ein Gericht oder eine Behörde gesetzlich zuständig ist oder wäre.
Bin ich auch außerhalb Europas versichert?
Ja, weltweit außerhalb des normalen Geltungsbereichs trägt der Versicherer die Kosten bis zu 30.000,00 € für Schadenersatz-Rechtsschutzfälle, die während eines höchstens sechs Wochen dauernden Aufenthalts eintreten.
Wie hoch ist der Kostenschutz bei weltweiten Fällen?
Bei Fällen außerhalb des Geltungsbereichs übernimmt der Versicherer die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 30.000,00 €.
Wie lange darf ein Auslandsaufenthalt für den weltweiten Schutz dauern?
Der weltweite Schutz gilt für Schadenersatz-Rechtsschutzfälle, die während eines längstens sechs Wochen dauernden Aufenthaltes eintreten.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung Mensch-mit-Tier 2025