Die Unfallversicherung der Uelzener zahlt bei Unfällen, die der versicherten Person während der Laufzeit des Vertrags zustoßen, und zwar weltweit. Ein Unfall liegt vor, wenn ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig zu einer Gesundheitsschädigung führt; auch bestimmte Verletzungen durch erhöhte Kraftanstrengung gelten als Unfall.
Wir bieten Versicherungsschutz bei Unfällen, die der versicherten Person während der Wirksamkeit des Vertrags zustoßen.
Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle in der ganzen Welt.
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule
- ein Gelenk verrenkt wird oder
- Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.
Auf die Regelungen über die Einschränkungen der Leistung sowie die Ausschlüsse weisen wir hin. Sie gelten für alle Leistungsarten.
Was bedeutet das konkret?
Versichert sind Unfälle, die der versicherten Person während der Vertragslaufzeit passieren, und der Schutz gilt weltweit. Als Unfall zählt ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, durch das die Person unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Auch bestimmte Verletzungen durch erhöhte Kraftanstrengung – etwa eine Gelenkverrenkung oder eine Zerrung bzw. ein Riss von Muskeln, Sehnen, Bändern oder Kapseln – gelten als Unfall. Für alle Leistungsarten gelten zusätzlich Einschränkungen und Ausschlüsse.
Häufige Fragen
Gilt der Versicherungsschutz auch im Ausland?
Ja. Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle in der ganzen Welt.
Wann liegt im Sinne dieser Versicherung ein Unfall vor?
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Sind auch Verletzungen durch erhöhte Kraftanstrengung mitversichert?
Ja. Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.
Gibt es Einschränkungen der Leistung?
Ja. Es wird auf Regelungen über Einschränkungen der Leistung sowie auf Ausschlüsse hingewiesen; diese gelten für alle Leistungsarten.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung 2025