Bei der Unfallversicherung der Uelzener zahlt das Tagegeld, wenn die versicherte Person nach einem Unfall in ihrer eitsfähigkeit beeinträchtigt und zugleich in ärztlicher Behandlung ist. Die Höhe richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme und wird nach dem Grad der Beeinträchtigung abgestuft; gezahlt wird für die Dauer der ärztlichen Behandlung, längstens ein Jahr ab dem Unfalltag.
Voraussetzung für das Tagegeld ist, dass die versicherte Person unfallbedingt
- in der Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und
- in ärztlicher Behandlung
ist.
Höhe und Dauer der Leistung
Das Tagegeld wird nach der vereinbarten Versicherungssumme berechnet. Es wird nach dem festgestellten Grad der Beeinträchtigung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung abgestuft.
Das Tagegeld wird für die Dauer der ärztlichen Behandlung gezahlt, längstens für ein Jahr, gerechnet vom Unfalltag an.
Was bedeutet das konkret?
Ein Tagegeld gibt es, wenn nach einem Unfall die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt ist und gleichzeitig eine ärztliche Behandlung stattfindet. Wie hoch das Tagegeld ausfällt, hängt von der vereinbarten Versicherungssumme ab und wird nach dem festgestellten Grad der Beeinträchtigung abgestuft. Gezahlt wird es so lange, wie die ärztliche Behandlung dauert, höchstens jedoch ein Jahr ab dem Unfalltag.
Häufige Fragen
Welche Voraussetzungen müssen für die Zahlung des Tagegeldes erfüllt sein?
Die versicherte Person muss unfallbedingt in ihrer Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und zugleich in ärztlicher Behandlung sein.
Wie wird die Höhe des Tagegeldes bestimmt?
Das Tagegeld wird nach der vereinbarten Versicherungssumme berechnet und nach dem festgestellten Grad der Beeinträchtigung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung abgestuft.
Wie lange wird das Tagegeld gezahlt?
Es wird für die Dauer der ärztlichen Behandlung gezahlt, längstens jedoch für ein Jahr, gerechnet vom Unfalltag an.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung 2025