Die Uelzener zahlt in ihrer Unfallversicherung eine Übergangsleistung, wenn die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten Person sechs Monate nach dem Unfall noch um mindestens 50 % beeinträchtigt ist – im beruflichen wie außerberuflichen Bereich, ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen. Die Beeinträchtigung muss in diesem halben Jahr ununterbrochen bestanden haben und spätestens nach sieben Monaten mit ärztlichem Attest geltend gemacht werden. Ausgezahlt wird die vereinbarte Versicherungssumme.
Die Übergangsleistung wird gezahlt, wenn die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten Person im beruflichen oder außerberuflichen Bereich unfallbedingt beeinträchtigt ist. Dabei gilt:
- nach Ablauf von sechs Monaten, gerechnet vom Unfalltag an, und
- ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen
muss die Leistungsfähigkeit noch um mindestens 50 % beeinträchtigt sein.
Diese Beeinträchtigung muss innerhalb der sechs Monate ununterbrochen bestanden haben.
Sie muss von Ihnen spätestens sieben Monate nach Eintritt des Unfalles unter Vorlage eines ärztlichen Attestes bei uns geltend gemacht worden sein.
Art und Höhe der Leistung
Die Übergangsleistung wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn die versicherte Person nach einem Unfall auch sechs Monate später noch stark eingeschränkt ist, kann eine Übergangsleistung fällig werden. Voraussetzung ist, dass die Leistungsfähigkeit nach diesem halben Jahr noch um mindestens 50 % beeinträchtigt ist, diese Einschränkung durchgehend bestand und nicht durch Krankheiten oder Gebrechen mitverursacht wurde. Der Anspruch muss innerhalb von sieben Monaten nach dem Unfall mit ärztlichem Attest angemeldet werden. Ausgezahlt wird dann die vereinbarte Versicherungssumme.
Häufige Fragen
Wie stark muss die Beeinträchtigung sein, damit die Übergangsleistung gezahlt wird?
Die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit muss nach Ablauf von sechs Monaten seit dem Unfalltag noch um mindestens 50 % beeinträchtigt sein.
Bis wann muss ich die Übergangsleistung anmelden?
Die Beeinträchtigung muss spätestens sieben Monate nach Eintritt des Unfalles unter Vorlage eines ärztlichen Attestes geltend gemacht werden.
Wie hoch fällt die Übergangsleistung aus?
Die Übergangsleistung wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt.
Muss die Beeinträchtigung durchgehend bestehen?
Ja, die Beeinträchtigung muss innerhalb der sechs Monate ununterbrochen bestanden haben und darf nicht durch Krankheiten oder Gebrechen mitverursacht sein.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung 2025