Bei der Reiter-Unfallversicherung der Uelzener bestimmen klare Regeln, wie und wann der Beitrag samt Versicherungssteuer zu zahlen ist – vom ersten Beitrag über Folgebeiträge bis zur Zahlung per SEPA-Lastschriftmandat. Auch die Folgen verspäteter Zahlung und der Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung sind hier geregelt.
Für die Beitragszahlung gilt Folgendes:
- Beitrag und Versicherungssteuer
- Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung / erster Beitrag
- Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung / Folgebeitrag
- Rechtzeitige Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat
- Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
Weitere Bestimmungen
Was bedeutet das konkret?
Die Regelungen fassen zusammen, worauf es bei der Zahlung des Beitrags ankommt: Der Beitrag enthält die Versicherungssteuer, und es gibt eigene Vorgaben für den ersten Beitrag und für Folgebeiträge – jeweils mit den Folgen, wenn nicht rechtzeitig gezahlt wird. Zusätzlich wird beschrieben, wann eine Zahlung per SEPA-Lastschriftmandat als rechtzeitig gilt und wie der Beitrag bei einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags behandelt wird.
Häufige Fragen
Ist die Versicherungssteuer im Beitrag enthalten?
Ja, Beitrag und Versicherungssteuer sind Bestandteil der Regelungen zur Beitragszahlung.
Wird zwischen erstem Beitrag und Folgebeitrag unterschieden?
Ja, es gibt getrennte Vorgaben zur Zahlung und zu den Folgen verspäteter Zahlung – einmal für den ersten Beitrag und einmal für den Folgebeitrag.
Was gilt bei Zahlung per SEPA-Lastschriftmandat?
Für das SEPA-Lastschriftmandat ist geregelt, wann die Zahlung als rechtzeitig gilt.
Was passiert mit dem Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung?
Für diesen Fall enthält der Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung eine eigene Regelung.
Welche Folgen hat eine verspätete Zahlung?
Für verspätete Zahlungen sind sowohl beim ersten Beitrag als auch beim Folgebeitrag jeweils Folgen vorgesehen. Die konkreten Folgen hängen vom jeweiligen Bedingungswerk ab.