Nach einem Unfall in der Reiter-Unfallversicherung der Uelzener gelten bestimmte Verhaltensregeln (Obliegenheiten): Wer einen Arzt hinzuziehen muss, welche Angaben wahrheitsgemäß zu machen sind, wann ärztliche Untersuchungen erforderlich werden und welche Frist im Todesfall gilt – hier im Überblick.
Die Fristen und sonstigen Voraussetzungen für die einzelnen Leistungsarten sind in Ziffer 2 geregelt. Im Folgenden beschreiben wir Verhaltensregeln (Obliegenheiten). Sie oder die versicherte Person müssen diese nach einem Unfall beachten, denn ohne Ihre Mithilfe können wir unsere Leistung nicht erbringen.
- Nach einem Unfall, der voraussichtlich zu einer Leistung führt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen befolgen und uns unterrichten.
- Sämtliche Angaben, um die wir Sie oder die versicherte Person bitten, müssen wahrheitsgemäß, vollständig und unverzüglich erteilt werden.
- Wir beauftragen Ärzte, falls dies für die Prüfung unserer Leistungspflicht erforderlich ist. Von diesen Ärzten muss sich die versicherte Person untersuchen lassen. Wir tragen die notwenigen Kosten und den Verdienstausfall, der durch die Untersuchung entsteht.
- Für die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen wir möglicherweise Auskünfte von:
- Ärzten, die die versicherte Person vor oder nach dem Unfall behandelt oder untersucht haben.
- anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Behörden.
- Wenn der Unfall zum Tod der versicherten Person führt, ist uns dies innerhalb von 48 Stunden zu melden. Soweit zur Prüfung unserer Leistungspflicht erforderlich, ist uns das Recht zu verschaffen, eine Obduktion – durch einen von uns beauftragten Arzt – durchführen zu lassen.
Was bedeutet das konkret?
Damit nach einem Unfall geleistet werden kann, ist Ihre Mitwirkung gefragt. Kurz gesagt: zügig einen Arzt einschalten, ehrliche und vollständige Angaben machen, sich bei Bedarf von beauftragten Ärzten untersuchen lassen und den Zugang zu benötigten Auskünften ermöglichen. Im Todesfall ist die Meldung besonders eilig.
Häufige Fragen
Was muss ich nach einem Unfall als Erstes tun?
Bei einem Unfall, der voraussichtlich zu einer Leistung führt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen befolgen und uns unterrichten.
Wie müssen Angaben gegenüber dem Versicherer erfolgen?
Sämtliche Angaben, um die wir Sie oder die versicherte Person bitten, müssen wahrheitsgemäß, vollständig und unverzüglich erteilt werden.
Muss sich die versicherte Person untersuchen lassen?
Ja. Ist es für die Prüfung unserer Leistungspflicht erforderlich, beauftragen wir Ärzte, von denen sich die versicherte Person untersuchen lassen muss. Die notwendigen Kosten und den Verdienstausfall durch die Untersuchung tragen wir.
Welche Frist gilt, wenn der Unfall zum Tod führt?
Führt der Unfall zum Tod der versicherten Person, ist uns dies innerhalb von 48 Stunden zu melden. Soweit zur Prüfung erforderlich, ist uns zudem das Recht zu verschaffen, eine Obduktion durch einen von uns beauftragten Arzt durchführen zu lassen.
Wie werden Auskünfte von Ärzten oder Behörden eingeholt?
Sie oder die versicherte Person müssen es uns ermöglichen, die erforderlichen Auskünfte zu erhalten. Die versicherte Person kann Ärzte sowie andere Versicherer, Versicherungsträger und Behörden ermächtigen, uns die Auskünfte direkt zu erteilen, oder die Auskünfte selbst einholen und uns zur Verfügung stellen.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025